IAB: Familiennachzug geringer als angenommen
Bis Ende 2017 werden voraussichtlich rund
600.000 volljährige Geflüchtete mit Schutzstatus
in Deutschland leben, so das IAB. Rund 400.000
von ihnen werden als anerkannte Asylbewerber
und Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
das Recht auf den Nachzug ihrer Ehepartner
und minderjährigen Kinder haben, schätzt das
Institut. Weitere 200.000 hätten überwiegend
einen subsidiären Schutzstatus. Für sie wurde
der Familiennachzug ausgesetzt, wenn sie seit
April 2016 zugezogen sind. Auf die anerkannten
Asylbewerber und Geflüchteten werden bis Ende
2017 voraussichtlich 100.000 bis 120.000 Ehepartner
und minderjährige Kinder im Ausland entfallen,
die einen Anspruch auf Familiennachzug
haben. Würden zusätzlich Personen mit subsidiärem
Schutzstatus berücksichtigt, stiege die Zahl
der nachzugsberechtigten Ehepartner und Kinder
um 50.000 bis 60.000. Die vergleichsweise geringen
Zahlen für den Familiennachzug erkläre
sich daraus, dass viele Geflüchtete ledig sind und
sich Kinder und Ehepartner bereits mehrheitlich in
Deutschland befinden.
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
schätzte den Nachzugsfaktor zuletzt auf 0,9 bis 1,2
und nicht auf 3 bis 4, wie es teils von Seiten der CSU
geheißen hatte. Und kürzlich präsentierte die Linksfraktion
Zahlen aus den Antworten auf parlamentarische
Anfragen. Demnach haben von 2015 bis Mitte
2017 etwa 360.000 syrische und irakische Asylsuchende
Schutz nach der Genfer Konvention erhalten,
der nach wie vor zum Familiennachzug berechtigt.
In der gleichen Zeit wurden dafür jedoch nur gut
100.000 Visa für den Familiennachzug erteilt. Dazu
kommen rund 70.000 Familienangehörige, die noch
darauf warten, ein entsprechendes Visum zu beantragen.
„Daraus ergibt sich ein rechnerischer ‚Nachzugsfaktor‘
von 0,5“, heißt es in einer Stellungnahme
der Linksfraktion.
Detaillierter Bericht des IAB: http://bit.ly/2zb4EV1