Asyl: 3.000 Euro Ausreiseprämie
Derweil klagen immer mehr Asylbewerber_innen
– zwischen Januar und September waren es insgesamt
274.645. Die Gerichtskosten in Asylangelegenheiten
betrugen dafür rund 20 Millionen Euro,
fast doppelt so viel wie im gesamten Vorjahr. Immer
öfter haben die Klagen Erfolg: Nach Angaben des
Bundesamtes entschieden die Gerichte im Zeitraum
zwischen Januar und Juli dieses Jahres in 27,2 Prozent
der Fälle zu Gunsten der Antragsteller_innen.
2016 wurden lediglich in 13,1 Prozent der Verfahren
zu Gunsten der Kläger_innen entschieden. Ursache
für die starke Zunahme von Asylklagen seit
2016 ist, dass vermehrt syrische Flüchtlinge klagen,
die sich mit dem ihnen gewährten eingeschränkten
so genannten subsidiären Schutz nicht zufriedengeben.
Diese Flüchtlingsgruppe darf zwar vorerst im
Land bleiben, aber bislang nicht ihre Familie nach
Deutschland nachholen.
Mit einer Extra-Prämie will das Bundesinnenministerium
nun mehr Asylbewerber_innen dazu bringen,
freiwillig das Land zu verlassen. Bis Ende Februar
2018 können freiwillige Rückkehrer zusätzliche Unterstützung
bei der Ankunft in ihrer Heimat beantragen.
Vorgesehen sind Hilfen in Form zusätzlicher
Sachleistungen: bis zu 3.000 Euro für Familien, bis
zu 1.000 Euro für Einzelpersonen. Die Heimkehrer
können zum Beispiel Zuschüsse für Miete oder Möbel
bekommen. Eine Förderung freiwilliger Ausreisen
gibt es schon länger, sie wird durch die Drei-Monats-
Aktion nun erweitert und deutlich aufgestockt. Das
Programm gilt sowohl für Menschen, deren Asylverfahren
noch läuft als auch für abgelehnte Asylbewerber_
innen.
Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, hat sich für die Wiederzulassung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ausgesprochen. Angesichts der Ungewissheit, wann Flüchtlinge etwa aus Syrien in ihre Heimat zurückkehren könnten, sei die Aussetzung des Familiennachzugs „mit dem Menschenrecht auf Familienleben und den Kinderrechten nicht vereinbar“, sagte Rudolf. Auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) appelliert an die Innenminister der Länder, Abschiebungen nach Afghanistan vorerst auszusetzen.