Argument 4: Was ist Zuwanderung?
Das heißt, der Wohnortwechsel innerhalb der Europäischen Union (EU) und sogar innerhalb von Deutschland ist Migration, Zuwanderung oder welche Begriffe es sonst noch gibt. In der öffentlichen Diskussion und in der politischen Debatte wird aber unter Zuwanderung nur die Zuwanderung verstanden, die entweder eine Einreise nach Deutschland hinein oder eine Ausreise oder aus Deutschland umfasst, unabhängig davon, ob es sich um deutsche oder ausländische Staatsangehörige handelt. Nur die innerdeutsche Zuwanderung ist damit nicht gemeint, obwohl diese ebenfalls weitreichende Folgen z.B. für die Entwicklung der Arbeits- oder Ausbildungsplätze hat, denn Zuwanderung hat weitreichende Folgen, sowohl für Einzelne als auch für die Region, in die zugewandert wird oder aus der ausgewandert wird.
Folgende Gruppen werden bei der grenzüberschreitenden Zuwanderung jetzt und künftig vom Gesetzgeber unterschieden:
- Binnenmigration von EU-Staatsangehörigen,
- Familien- und Ehegattennachzug von Drittstaatsangehörigen,
- Spätaussiedlerzuwanderung,
- Zuwanderung von Juden aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion,
- Zuwanderung von Asylbewerbern und Konventionsflüchtlingen,
- Aufnahme von Kriegs-. Bürgerkriegs-, und De-facto-Flüchtlingen
- zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten (wie z.B. Werkvertrags-, und Saisonarbeitnehmer),
- zeitlich unbegrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten (wie z.B. Hochqualifizierte),
- Zuwanderung von IT- Fachkräften,
- Zuwanderung ausländischer Studierender,
- die Rückkehr deutscher Staatsbürger.
