Hinweis 4: „These 4: Das individuelle Recht auf Asyl darf aus humanitären Gründen durch keine Art der Zuwanderungsregelung in Frage gestellt werden...“
„Selbst unter Berücksichtigung einer verlängerten Lebensarbeitszeit und von Produktivitätsfortschritten würde die Bundesrepublik Deutschland bei der gegenwärtigen Geburtenrate und weiterhin leicht steigender Lebenserwartung rund 350 000 Nettozuwanderer jährlich benötigen, um das heutige Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentner aufrecht zu erhalten. Bis zum Jahre 2050 müsste der Ausländeranteil auf etwa 30 Prozent steigen, um dieses Verhältnis und damit unsere Sozialsysteme zu bewahren. Die Integrationskosten dürften beträchtlich werden. Würde man versuchen wollen, dieses Verhältnis alleine mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu erhalten, müsste das Renteneintrittsalter auf 77 Jahre steigen.“
Dieses ist These Nr. 8 der 8 BDI-Thesen zur Zuwanderungspolitik.
In den weiteren Thesen äußert sich der Bundesverband der Deutschen Industrie zur Zuwanderung und Integration und kommt zum Ergebnis, dass neben einer systematischen Zuwanderungs- und Integrationspolitik und einer Bildungsoffensive heute verstärkte Anstrengungen in der Familienpolitik notwendig sind, um dem „Bevölkerungsschwund“ und der „Vergreisung“ der Gesellschaft zu begenen.
Die Thesen sind auf www.migration-online.de und auf den Seiten des BDI www.bdi-online.de als pdf-Datei zum Downloaden zu finden.
Die 8 BDI-Thesen zur Zuwanderungspolitik [download]
