Einleitung
Dies gilt im gleichen Umfang für die zugewanderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller zugewanderten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und ihrer Familienangehörigen im gesellschaftlichen Bereich und in der Arbeitswelt.
Gesellschaftliche Tatsache ist, dass mit der Veränderung traditioneller Beschäftigungsverhältnisse in den Industriegesellschaften prekäre Beschäftigungsverhältnisse immer mehr zunehmen. In den unterschiedlichsten Erscheinungsformen sind alle Branchen betroffen.
Saisonarbeitnehmer und Saisonarbeitnehmerinnen in der Landwirtschaft, in Hotels und Gaststätten, entsandte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als Werkvertragsarbeitende am Bau und aufgrund konzerninterner Entsendung in der Chemieindustrie, sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten, Scheinselbständige am Bau und in der Versicherungsbranche und befristete Beschäftigungsverhältnisse sind einige der gängigen Erscheinungsformen.
Sowohl der Arbeitgeber und die Arbeitgeberin als auch der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin haben ihre Gründe dafür, dass sie ein solches Beschäftigungsverhältnis eingehen. Arbeitgeber und Arbeitgeberin sparen Lohn- und Lohnnebenkosten. Ihnen stehen Arbeitskräfte schneller zur Verfügung und sie können flexibel für eine kurze Zeit vertraglich gebunden werden.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ohne Aufenthaltserlaubnis haben keinen Zugang zum legalen Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie halten ihr Leben in der Illegalität meist für das geringere Übel gegenüber dem Leben in ihrer Heimat, wo sie nicht einmal das Existenzminimum für sich und ihre Familie sicherstellen können oder gar politisch verfolgt werden. In einigen Fällen wäre eine Legalisierung durch Einholen von Genehmigungen denkbar. Hier fehlt den Betroffenen meist die Beratung und sie halten Illegalität als einzige ihnen offen stehende Möglichkeit.
Auch wenn bei diesen Menschen die Rede von Illegalität ist, so kann kein Mensch illegal sein. Illegalität ist nur die Bezeichnung für das Fehlen von Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnissen bzw. der Verstoß gegen Gesetze.
Illegale Beschäftigung führt trotz Gesetzesverstoß zum Anspruch auf Bezahlung der getätigten Arbeit. Auch wenn diese Menschen gegen aufenthalts- und arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen, stehen ihnen Rechte aus dem Arbeitsverhältnis zu. Die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als Grundlage gewerkschaftlicher Integrationspolitik fordert die Aufklärung über die Rechte dieser Beschäftigten.
