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Begriffsbestimmung

09.12.2002

Der Begriff „illegale Beschäftigung“ beschreibt sämtliche Beschäftigungsformen, bei denen gesetzliche Pflichten umgangen werden.

D.h. der Begriff beinhaltet jede Art von Arbeit, die nicht den Gesetzen entspricht – deswegen auch illegal – unabhängig davon, ob ein Deutscher oder eine Deutsche oder ein Ausländer oder eine Ausländerin dieser Beschäftigung nachgeht. Im einzelnen sind dies die Fallgruppen der Schwarzarbeit im Sinne des Schwarzarbeitsgesetzes, illegale Arbeitnehmerüberlassung, illegale Ausländerbeschäftigung, Leistungsmissbrauch, Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträge und Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

 

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