Stimmen der Gewerkschaften
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss als beratendes Organ auf europäischer Ebene, der die Vertretung und den Meinungsaustausch der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sicherstellt, ist der Auffassung, dass eine Person „ohne Papiere“ ein Mensch ist, der dieselben Grundrechte und dieselbe Würde besitzt wie alle anderen Menschen.
Deshalb heißt es in seiner Stellungnahme zur Mitteilung an die Kommission über eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung (ABl. C 149 vom 21.
06. 2002) ausdrücklich, dass
„ein Einwanderer „ohne Papiere“ nicht eine Person „ohne Rechte“ ist. ...
Der Terminus „illegale Einwanderung“ (ist), wenn er sich auf die emigrierten Personen bezieht, in bestimmter Hinsicht zu präzisieren.
Obwohl es nicht legal ist, in einen Staat ohne Papiere und Genehmigungen einzureisen, handelt es sich in diesem Fall nicht um Straftäter.
... Ein illegaler Einwanderer ist kein Krimineller, auch wenn seine Situation nicht legal ist.“
In der Stellungnahme zu dem „Grünbuch über eine Gemeinschaftspolitik zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen“ vom 18. September 2002 (CES 1019/2002) kommt der Wirtschafts- und Sozialausschuss zu dem Schluss:
„dass es ein Fehler wäre, in der verbindlichen Rückkehr das wichtigste Mittel zu sehen, über das die EU im Umgang mit den Einwanderern, die sich derzeit in den Mitgliedstaaten „ohne Papiere“ aufhalten, verfügt. Vielmehr ist ein globaler Politikansatz erforderlich, der sowohl Rückführungsmaßnahmen als auch Legalisierungsmaßnahmen umfasst.“
In dieser Stellungnahme wird weiterhin klar gestellt, dass in einigen Sektoren der europäischen Wirtschaft eine starke Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften besteht und die gegenwärtige restriktive Migrationspolitik weitgehend dafür verantwortlich ist, dass zahlreiche Menschen ohne Papiere in Europa leben.
„... Es ist zu betonen, dass die Kommission, das Parlament und der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie unterschiedliche Experten aufgezeigt haben, dass die Union eine große Zahl Einwanderer sowohl für qualifizierte als auch nicht qualifizierte berufliche Tätigkeiten benötigt.
Die Union braucht legale Einwanderer für das Funktionieren ihres Wirtschafts- und Sozialsystems; gleichwohl schotten sich die Mitgliedstaaten gegen die legale Einwanderung ab und verstärken dadurch die illegale Einwanderung.“
Die Stellungnahmen des WSA sind im vollem Wortlaut in den elf Amtssprachen auf dem Netzplatz des Ausschusses unter folgender Adresse zugänglich: http://www.esc.eu.int (Rubrik "Documents" auf der englischen und französischen Startseite)
DGB als Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) im Oktober 2001
in der Antwort des EGB auf die Mitteilungen der Kommission über eine Migrationspolitik der Gemeinschaft bekräftigt, dass die Gewerkschaften die Interessen aller Beschäftigten vertreten:
„Die Anwendung des Rechts auf Gewerkschaftsmitgliedschaft und des damit verbundenen Rechts der Gewerkschaften auf Wahrung der Interessen der ArbeitnehmerInnen muss auch für illegale ArbeitnehmerInnen gelten.“
IG-Metall
Im Rahmen der Diskussion und Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz positioniert sich die IG Metall gegenüber der Regierungskoalition mit einem Brief. Am 11. September 2001 schreibt Manfred Schallmeier, zuständiges Vorstandsmitglied der IG Metall an den Vorsitzenden der Querschnittsgruppe Integration und Zuwanderung des SPD Bundestagsfraktion, Ludwig Stiegler:
„Wir in den Gewerkschaften des DGB haben -wie viele befreundete Organisationen auch -nach dem Studium des Berichts der sog. Süssmuth-Kommission mit einer gewissen Befriedigung feststellen dürfen, dass nunmehr erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein schlüssiges, ausländerfreundliches, integratives, die eigene Bevölkerung nicht überforderndes Gesamtkonzept mit einiger Aussicht auf Verwirklichung auf die politische Tagesordnung gesetzt wurde. Auch wenn der Kompromisscharakter des Berichtes an einigen Stellen zwangsläufig Deutlichkeit und Bekennermut zu klaren, unverwechselbaren Positionen vermissen lässt, so z.B. beim Problem der nichtstaatlichen und geschlechtsspezifischen Diskriminierung und Verfolgung oder der Legalisierungsangebote an Illegale, sind wir z.B. mit dem Interkulturellen Rat in Deutschland e.V. der Meinung, dass die Empfehlungen der Unabhängigen Kommission als Einstieg in eine moderne Ausländer- und Zuwanderungsgesetzgebung möglichst zügig und im Konsens politisch und parlamentarisch umgesetzt werden sollten.“
Der Brief endet mit Forderung 7:
„Die IG Metall ist außerdem mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union der Meinung, dass die Legalisierung der Einwanderer, die bisher ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung sind, wie in der EU auch in Deutschland Teil des neuen Migrationkonzepts sein muss. Wichtig ist gleichzeitig die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Ausbeutung von Einwanderern. Nach Meinung der IG Metall bedarf die Legalisierung keiner außerordentlichen Verfahren oder Amnestie, sondern kann schrittweise unter bestimmten Bedingungen wie Arbeitsbeziehungen, familiären Bedingungen, erfolgreicher sozialer Integration, humanitären Gründen u.a. vollzogen werden."
IG BAU
in der Pressemitteilung zum Gesetz gegen Illegalität am Bau vom 27. Juni 2002 stellt IG-Bau-Chef Wiesehügel fest:
„In Zukunft wird der Einsatz von illegal Beschäftigten die Unternehmen teuer zu stehen kommen. Diesen Unternehmen kann jetzt wirksam das Handwerk gelegt werden. Sie können von der Amtsvergabe ausgeschlossen werden und müssen bei illegaler Beschäftigung eine hohe Strafe von bis zu einer halben Million Euro bezahlen ... Die Bundesregierung stellt mit dem Gesetz die Weichen für einen fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt und für die langfristige Sicherung von hunderttausenden Arbeitsplätzen.“
