Strategien und Perspektiven zur Gleichbehandlung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Zugang zur Ausbildung Vorstellungen der Handlungsakteure: II
In Brandenburg haben wir insgesamt knapp 50.000 ausländische Mitbürger - die Aussiedler, die ja Deutsche sind, nicht mitgezählt. Davon sind rund 8.500 Jugendliche im Berufsbildungsalter von 18 bis 25. Im Schuljahr 2001/2002 befinden sich gut 3.400 ausländische und knapp 3.200 aus Aussiedlerfamilien stammende Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes. Das sind zusammengefasst 1,7 Prozent der gesamten Schülerschaft.
60 Prozent der Bevölkerung in Brandenburg wohnt in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern, die Hälfte der Gemeinden hat überhaupt nur unter 500 Einwohnern. Nur zwei Städte haben mehr als 100.000 Einwohner, und zwar Potsdam und Cottbus. Der Ausländeranteil liegt im Landesdurchschnitt um zwei Prozent, am höchsten ist er in der Landeshauptstadt mit etwas über vier Prozent.
Als die alten Bundesländer bei solchen Prozenten der Zuwanderung waren, das war in den 60er Jahren, da waren Chancengleichheit und Integration der Jugendlichen unter den damals Gastarbeiter genannten Zuwanderern kaum ein Thema. Das gilt auch für weite Bereiche der Gewerkschaften. Es gab einige Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und vor allem ein paar Kirchenvertreter - das waren die ersten -, die hier etwas bewegen wollten. Das ist natürlich kein Grund dafür, in Brandenburg denselben Fehler zu wiederholen. Aber bei der Gewichtung unserer Arbeit müssen wir uns fragen, wo unsere Schwerpunkte liegen. Die Arbeitslosigkeit in Brandenburg liegt bei knapp 20 Prozent. Die Arbeitsplatzsituation ist zum einen von einem großen Mangel an betrieblichen Ausbildungsplätzen gekennzeichnet und weist zum anderen für alle Jugendlichen eine besonders hohe zweite Schwelle auf. Der Übergang von der Ausbildung in die Arbeit ist wegen der hohen Arbeitslosigkeit für alle ein Problem. Deshalb liegen unsere Schwerpunkte auf der Arbeitsmarkt- und Erstausbildungspolitik. Das ist keine Missachtung der Frage von beruflicher Qualifikation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Gewichtung, den ersten, aber auch den zweiten Arbeitsmarkt vorrangig und insgesamt anzugehen, hat aber auch eine Folgewirkung auf diese Fragestellung.
Zur Ausbildungssituation in Brandenburg. Nach Auswertung des Statistischen Landesamtes sind mit dem Stand 2001 rund 8.500 Ausländerinnen und Ausländer im Berufsbildungsalter. Arbeitslos in diesen Jahrgängen sind weniger als 300, also knapp über drei Prozent. Wenn man sich ansieht, welche Schulabschlüsse von ausländischen Jugendlichen erreicht wurden, gibt es in Brandenburg ein verblüffendes Ergebnis. Keinen Hauptschulabschluss haben aus dieser Gruppe nicht einmal halb so viel wie in den alten Bundesländern, nämlich nur 7,6 Prozent. Ähnlich überraschend ist auch der Anteil der Abiturienten. Der ist mit über 47 Prozent fast drei mal so hoch wie in den alten Bundesländern, wo die Quote 16,3 Prozent beträgt. Beim Realschulabschluss ist der Anteil etwa gleich, bei Hauptschulabschluss kleiner als in den alten Bundesländern.
Aus diesen Zahlen sollte man nicht vorschnelle Schlussfolgerungen auf Integrationsbedingungen und Integrationserfolge ziehen. Wir haben die Zahlen selbst eher mit Verblüffung zur Kenntnis genommen. Wir müssen noch hinterfragen, woran das liegt. Und wir müssen auch unsere Zahlen mit denen aus den anderen neuen Bundesländern vergleichen, um sie einordnen zu können. Im Übrigen sind die Zahlen zwar für statistische Auswertungen im Prinzip hinreichend groß, aber trotzdem mit Vorsicht zu betrachten.
Was die Daten zu ausländischen Auszubildenden angeht, sind Anteile wegen der niedrigen Zahl praktisch nicht vernünftig messbar. Daraus solle man nun aber nicht schließen, dass kein Handlungsbedarf besteht. Wir stehen vor der Aufgabe, die Ausbildungssituation insgesamt verbessern zu müssen, gleichermaßen ist Integration - übrigens nicht nur von Jugendlichen - ein Thema. Beides hängt natürlich zusammen. Hintergrund der Strategien, die wir einschlagen, ist einerseits die Tatsache, dass Chancengleichheit beim Zugang zu beruflichen Bildung und in der Ausbildung eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und sozialen Stabilität in einer Gesellschaft ist. Andererseits ist es in einer sich heftig wandelnden Welt notwendig, alle persönlichen Potentiale zu erschließen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Es geht also nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um wirtschaftliche Notwendigkeit.
Das ist ja auch ein Hintergrund der Zuwanderungsdebatte. In einem großen Teil der Wirtschaftssektoren werden wir ab 2010, spätestens 2015 auf Grund der Bevölkerungsentwicklung eine Situation haben, in der wir auf jede und jeden angewiesen sind. Die Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung im Bündnis für Arbeit hat sich in besonders intensiver Weise mit dem Thema Ausbildung von Migrantinnen und Migranten beschäftigt. Deren Überlegungen sind auch Grundlage für Strategien und Vorschläge im Land Brandenburg. Wir gehen dabei davon aus, dass die Schaffung von Chancengleichheit nicht erst an der Schwelle zwischen schulischer und beruflicher Bildung ansetzen kann. Hier müssen der schulische Bereich als Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung und auch schon der vorschulische Bereich einbezogen werden. Die Landesregierung hat versucht, alle Maßnahmen quer über die Politikfelder in ein Integrationskonzept zu bündeln. Zielgruppe sind nicht nur Jugendliche, sondern Migrantinnen und Migranten insgesamt, und zwar unter Einschluss der Flüchtlinge.
Was den schulischen Bereich angeht, ist zunächst festzuhalten, dass nach der Brandenburgischen Rechtslage die Eingliederung der nicht Deutsch sprechenden Schülerinnen und Schüler Aufgabe aller Schulformen ist. Dem sollen gezielte Unterrichtsangebote und Fördermaßnahmen dienen, damit sie entsprechend ihrer Eignung zusammen mit den Schülern deutscher Sprache unterrichtet und zu den gleichen Schulabschlüssen geführt werden können. Es geht also nicht um ausländische oder deutsche Schüler, sondern darum, ob sie Deutsch als Erstsprache sprechen oder nicht. Das allein ist das Unterscheidungskriterium. Und für diejenigen, die nicht Deutsch als Erstsprache sprechen gilt die Förderverpflichtung. Es fällt dem Land allerdings nicht immer leicht, fachlich und personell solche Förderangebote in der Fläche selbst für geringe Nachfrage angemessen bereit zu halten. Und natürlich sind damit auch Ausgaben verbunden. Das ist eben die Schwierigkeit eines Flächenstaates mit geringen Anteilen an Menschen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Dies hat allerdings auch Vorteile, da ein höherer Integrationsdruck vorhanden ist. Die Einzelnen können sich nicht die separaten Communities abkapseln, weder in den Kindergärten, noch in den Schulen oder in der Freizeit.
Ein Punkt, der eigentlich selbstverständlich ist, aber angesichts bestehender Fremdenfeindlichkeit eher hier für brandenburgische Ohren festgehalten werden muss: Ausländische Eltern haben die gleichen Mitwirkungsrechte an den Schulen wie alle anderen. Eine Aufgabe, die noch stärker angegangen werden muss, ist die Einbeziehung der verschiedenen Aspekte von Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Lehrerausbildung. Unser Schulministerium sagt, dass in diesem Punkt nicht nur in Brandenburg, sondern überall die fachwissenschaftliche Ausbildung für die Erteilung des Fachs Deutsch als Zweitsprache Defizite aufweist.
Bei dem, was praktisch geschieht, sind die über den bundesfinanzierten so genannten Garantiefonds durchgeführten Maßnahmen zur schulischen und sprachlichen Eingliederung junger Zugewanderter besonders wichtig. Die nötigen Gelder werden in der Regel, so auch in Brandenburg, von den Sozialämtern bewilligt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Kommunalverwaltung - in diesem Fall: Sozialverwaltung - ist also wichtig. Ein Problem in den neuen Bundesländern war anfangs, dass wir eine Trägerlandschaft für solche Kurse aufbauen mussten. Die genannte Zusammenarbeit ist auch an einem anderen Punkt nach den Erfahrungen in Brandenburg von hoher Bedeutung. Gerade nämlich mit Blick auf die relativ geringen Zahlen der Zuwanderer wird es hier von allen Beteiligten als wichtig angesehen, die Ansiedlung von ausländischen oder ausgesiedelten Familien so zu beeinflussen, dass es an einzelnen Schulstandorten zur Aufnahme mehrere Schülerinnen und Schüler kommen kann. Damit kann die Bildung von Vorbereitungsgruppen und Förderkursen erleichtert werden. Und das funktioniert nur oder besser bei einer rechtzeitigen und frühzeitigen Zusammenarbeit.
Natürlich beginnt die Integration nicht erst mit dem sechsten Lebensjahr. Je früher die Sprache erlernt werden kann, umso besser. Hier sind also die Kindergärten oder Kindertagesstätten gefragt. Die Dichte solcher Einrichtungen ist in den neuen Bundesländern sehr viel größer als in den alten. Die Kitas haben den gesetzlichen Auftrag für eine altersgerechte und entwicklungsadäquate Betreuung, Bildung und Erziehung. Das schließt natürlich die Förderung der Kinder aus Zuwandererfamilien mit ein. Eine Schwierigkeit in Brandenburg ergibt sich vor dem Hintergrund von Fremdenfeindlichkeit, die ja nicht bei den Kindern entsteht, sondern aus den Elternhäusern kommt. Hier stehen die Erzieherinnen und Erzieher vor der Aufgabe, wie sie mit dem, was einzelne Kinder aus dem Elternhaus mitbringen, umgehen, beziehungsweise wie sie in den Einrichtungen das abbauen können. Daneben müssen auch die Elternhäuser beeinflusst werden. Allerdings soll sich niemand die Illusion machen, dies ginge schnell. Das ist im Gegenteil ein sehr langwieriger Prozess.
Beim Bereich der beruflichen Bildung will ich noch einmal an das eingangs Gesagte anknüpfen. Wenn die Frage nach Diskriminierung gestellt wird, beantworte ich sie für die neuen Bundesländer so: Diskriminiert sind hier alle arbeitsbereiten Jugendlichen und Erwachsenen, ob Zuwanderer oder nicht, die ihren Wohnort, ihre Heimat verlassen müssen, um in den alten Bundesländern einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu suchen und vielleicht auch zu finden. Dass dafür Prämien an die jungen Leute gezahlt werden, sehe ich sehr zwiespältig. Mein Minister hat zu überlegen gegeben, ob man die Prämie nicht in Form eines Darlehens vergibt, und denen, die zurückkommen und ihre gewonnenen Kenntnisse in der eigenen Heimat einsetzen, das Darlehen erlässt. Der Ansatz dahinter: Auf der einen Seite brauchen die jungen Leute eine Berufsausbildung, auf der anderen fehlen sie künftig für die Entwicklung des Wirtschaftspotentials der neuen Länder.
Denn wenn die erst einmal Fuß gefasst haben, kommen sie so leicht nicht zurück.
Was die Förderung der Ausbildung angeht, werden weitgehend die gleichen Instrumente der Arbeitsverwaltung eingesetzt wie in den alten Bundesländern. Wichtig - und auch das ist kein Problem nur der neuen Bundesländer - ist -, dass die Lehrer der Abgangsklassen über die Ausbildungsmöglichkeiten informiert sind und die Ausbildungsberatungen der Arbeitsämter ihrerseits unterstützen und dabei auch die Fördermöglichkeiten mit einbeziehen. Ein Programm heißt EKIS, Entwicklung kommunaler Integrationsstrukturen. Da fördern wir eine Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, Sozialämtern Vernetzungen herzustellen.
Wichtig für die Situation in Brandenburg und den neuen Ländern insgesamt ist der zweite Arbeitsmarkt. Dessen Rückführung trifft uns empfindlich. Wenn man weiß, dass in Brandenburg auf dem ersten Arbeitsmarkt auf ein Angebot eine zweistellige Nachfrage kommt, ist klar, dass ohne den zweiten Arbeitsmarkt nichts geht.
Insgesamt kann ich resümieren, dass einerseits von der Zahl der Ausländerinnen und Ausländer her die Situation in Brandenburg aus Sicht mancher Städte in den alten Bundesländern geradezu unproblematisch erscheint. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass in den neuen Ländern die Kommunen unter massiven haushaltsbedingten Schrumpfungsdruck stehen. In Folge dessen ist es so, dass der Aufbau nicht gesetzlich vorgeschriebener Strukturen, Netzwerke, Beratungsdienste für integrationsfördernde Maßnahmen ein außerordentlich mühseliges Geschäft ist. Da sind die Stadtväter und -mütter nicht unbedingt immer geneigt, Geld auszugeben. Das gilt nicht nur bei Integration, sondern etwa auch bei Gleichstellung und ähnlichem.
Auf eines möchte ich noch hinweisen. Arbeitgeber und Gewerkschaften brauchen keine Belehrung über ihre Aufgaben, aber für die Situation in den neuen Bundesländern ist eines besonders hervorzuheben. Die Sozialpartner haben gerade in den neuen Bundesländern eine große Verantwortung dabei, gegen Fremdenfeindlichkeit Zeichen zu setzen. Und manchmal müssen es auch solche sein, die wir - auch ich bin Gewerkschaftsmitglied - normaler Weise nicht wollen. In einem großen Unternehmen mit vielen Ausbildungsplätzen hier im Land hat sich ein dort vorhandener rechtsradikaler Maulheld sehr weit zum Fenster rausgehängt. Daraufhin haben Betriebsrat, Jugendvertretung und Geschäftsleitung übereinstimmend gesagt: Das geht so nicht. Der Ausbildungsvertrag wurde gekündigt. Ein solches Zeichen muss bisweilen gesetzt werden und auch Gewerkschafter müssen das mit tragen.
