Strategien und Perspektiven zur Gleichbehandlung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Zugang zur Ausbildung Vorstellungen der Handlungsakteure: I
Es herrscht in der migrationssoziologischen Forschung weitgehend Einigkeit darüber, dass die gesellschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten untrennbar mit ihrer Stellung im Arbeitsmarkt verbunden ist. Sichere Arbeitsplätze und ein befriedigendes Einkommen sind Voraussetzungen für eine eigenständige und selbstbewusste Lebensführung. Die geringe und zudem seit 1998 rückläufige Ausbildungsquote ausländischer Jugendlicher zeigt, dass Initiativen ergriffen werden müssen, die eine nachhaltige Verbesserung hinsichtlich des gleichberechtigten Zugangs zur Ausbildung bewirken.
Ausbildung für alle – Ausbildungschancen für Migrantinnen und Migranten
Die programmatische Forderung „Ausbildung für alle” wird von allen gesellschaftlichen Gruppen mitgetragen. Die Anstrengungen der Sozialpartner und der Bundesregierung im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit (im weiteren Bündnis für Arbeit) zielen insbesondere darauf jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anzubieten. Aktivitäten zur Verbesserung der Ausbildungschancen von jungen Migrantinnen und Migranten bilden hierbei einen Schwerpunkt.
Im so genannten „Migranten-Beschluss” hat die Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung” im Bündnis für Arbeit die Situation Jugendlicher mit Migrationshintergrund analysiert und den Handlungsbedarf aufgezeigt. Bildungspolitisch entscheidend ist, dass mit dem „Migrantenbeschluss” offiziell ein notwendiger Paradigmenwechsel vollzogen wurde. Die Bündnispartner in der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung” betonen, dass es in allen Bildungsbereichen bei der Förderung der Migrantinnen und Migranten entscheidend darauf ankommt, dass nicht von den Defiziten, sondern von den vorhandenen Stärken ausgegangen wird. Der Defizitansatz muss bei Migrantinnen und Migranten in vielen Fällen dazu führen, dass die (deutsch-) sprachlichen Schwächen zu stark und die sonst vorhandenen Stärken zu gering gewichtet werden. Die vorhandenen Stärken von Jugendlichen mit Migrationshintergrund z.B. ihre potenzielle Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit, ihre interkulturelle (Basis-) Kompetenz sollen zum Ausgangspunkt für Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden.
Hier sind alle Bildungseinrichtungen, auch Betriebe und Akteure der Aus- und Weiterbildung gefragt, da auch sie die vorhandenen Kompetenzen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund entweder nicht erkennen, unterschätzen oder falsch beurteilen.
Zahlen und Fakten zur Berufsausbildung
Obwohl sich der Trend zu höheren Schulabschlüssen bei ausländischen Jugendlichen weiter fortsetzt – 67% erhalten inzwischen einen Hauptschul- oder Realschulabschluss, 16,3% machen Abitur – hat sich der Abstand zwischen den Schulabschlüssen deutscher und ausländischer Jugendlicher nicht wesentlich verändert. Auch bei deutschen Jugendlichen hält der Trend zu höheren Schulabschlüssen an, die Schere klafft weiterhin auseinander. Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf den Ausbildungsstellenmarkt. Die Chancen einen Ausbildungsplatz zu finden, sind für Jugendliche mit Migrationshintergrund im Vergleich zu deutschen Jugendlichen wesentlich geringer. Insgesamt absolvierten 1999 nur 39% der Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine Ausbildung im dualen System, bei deutschen Jugendlichen lag der Anteil bei 68%.
Das Beschäftigungsrisiko von an- und ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wesentlich höher als das qualifizierter Arbeitskräfte. Aktuelle Zahlen des Mikrozensus 2000 belegen, dass in Deutschland 1,32 Millionen Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 20 und 29 Jahren keinen Berufsabschluss haben. Die Zahl der ungelernten Jugendlichen in dieser Altersgruppe ist insgesamt im Vergleich zum Jahr 1998 um 130.000 (8%) leicht gesunken, auch unter den ausländischen Jugendlichen ist mit 9,5% ein Rückgang in der Ungelerntenquote zu verzeichnen.
Den Einzelauswertungen zufolge ist unter deutschen Jugendlichen im Durchschnitt jeder Zehnte (10,3%) ohne einen beruflichen Abschluss. Ausländische Jugendliche weisen wesentlich höhere Quoten auf. Mit 37,7% sind im Jahr 2000 etwa zwei von fünf jungen Ausländern ohne Berufsabschluss geblieben. Im Vergleich zu deutschen Jugendlichen sind zudem die Unterschiede nach Geschlecht stärker ausgeprägt. Der Anteil liegt bei jungen Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei 42,0%, bei jungen Männer mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei 33,7%.
Für Migrantinnen und Migranten, die im Rahmen des Familiennachzugs (Heiratsmigration) eingereist sind, wirkt sich hier erschwerend aus, dass ihre im Heimatland erworbenen Berufsabschlüsse, bzw. ihre beruflichen Kenntnisse oft nicht anerkannt werden.
Angesichts der Gesamtsituation gilt es, die Ausbildungs- und Weiterbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund nachhaltig zu verbessern. Das heißt, bestehende Ausbildungs- und Weiterbildungsbarrieren müssen abgebaut, sowie die Bildung und Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten in allen Bildungsbereichen zu einem integralen Bestandteil werden.
IBQM als Bestandteil des Bundesprogramms: „Kompetenzen fördern - Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf”.
In 2001 startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm „Kompetenzen fördern - Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf”. Das Programm zielt auf die „Ausbildung für alle” und verstärkt auf die Integration von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in die duale Ausbildung. Inhaltlich wird auf die Beschlüsse der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zu den Themen „Benachteiligtenförderung” und „Verbesserung der Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten” Bezug genommen. In vier Innovationsbereichen mit 17 Themenfeldern werden einige dieser Handlungsfelder umgesetzt. Gefördert werden Projekte, die modellhafte Entwicklungen zur Verbesserung der Benachteiligtenförderung konzipieren.
Kurz gefasst beziehen sich die Innovationsbereiche I – III auf
- die Weiterentwicklung der Förderstrukturen (Stichworte: Förderung aus einem Guss, Kooperationsnetzwerke),
- die Verbesserung der Trägerqualität (Stichwort: Verknüpfung von Berufsvorbereitung und Berufsausbildung)
- Initiativen im Präventionsbereich / Übergang Schule Beruf.
Im Innovationsbereich IV setzt das Programm auf die Verbesserung der beruflichen Qualifizierungsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten, insbesondere auf die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung dieser Zielgruppen. Mit dem Akzent auf soziale und strukturelle Benachteiligung ist die Zielgruppe MigrantInnen in die Förderung aufgenommen. Hierbei geht es auch um den Abbau von Ausbildungshindernissen, um gleiche Chancen beim Zugang zum Ausbildungsmarkt, da Jugendliche mit Migrationshintergrund durchaus an einer Ausbildung im dualen System interessiert sind.
Die Verbesserung der beruflichen Qualifizierungsmöglichkeiten soll im einzelnen erreicht werden durch
- den Auf- und Ausbau von zielgruppenspezifischen Unterstützungsmaßnahmen in Ausbildungsvorbereitung und Ausbildung (Stichwort BQN)
- die Erprobung und Entwicklung von neuen Modellen der Nachqualifizierung für Ungelernte ,
- die Weiterentwicklung von Beratungsangeboten für Teilnehmer und Betriebe und
- die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit.
Zu beachten ist, dass in den Innovationsbereichen I –III in allen geförderten Projekten die interkulturelle und sprachliche Dimension aufgrund des Anteils von MigrantInnen innerhalb der Zielgruppe Benachteiligte zu berücksichtigen ist. Für die fachliche Begleitung des Innovationsbereichs IV wurde im Bundesinstitut für Berufsbildung, im Rahmen der Projektförderung, die „Initiativstelle Berufliche Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten (IBQM) eingerichtet.
BQM als Projekt im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Das Bundesinstitut für Berufsbildung wurde im Herbst 2001 mit der fachlich-wissenschaftlichen Betreuung des Innovationsbereichs IV betraut und kann hier seine umfassenden Kompetenzen zu den Themenbereichen Benachteiligtenförderung und berufliche Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten einbringen. Bereits 1997 hat der Hauptausschuss des BIBB einstimmig eine Empfehlung zur „Förderung der Berufsausbildung von Jugendlichen ausländischer Herkunft” verabschiedet und u.a. den Ausbau von „Beratungsstellen zur Qualifizierung ausländischer Nachwuchskräfte” befürwortet. In einer Reihe von Modellversuchen / Modellprojekten zur beruflichen Qualifizierung und Nachqualifizierung konnte nachgewiesen werden, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund die Ausbildungsziele bei zielgruppengerechter sprachlicher und fachlicher Förderung erfolgreich absolvieren. Darüber hinaus existieren aktuelle Veröffentlichungen u.a. zum Thema „Chancengleichheit für Migrantinnen und Migranten durch berufliche Qualifizierung”.
Die IBQM im BIBB kann somit auf zahlreiche Untersuchungsergebnisse zurückgreifen und diese in die spezifischen Aufgabenschwerpunkte und Fragestellungen integrieren. Zuständig für die fachlich – administrative Betreuung des Gesamtprogramms ist der Projektträger des BMBF, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Zentrale Aufgaben der IBQM
Die wesentlichen Aufgaben der IBQM sind -neben der fachlichen Beratung und Begutachtung der eingereichten Projektanträge im Innovationsbereich IV - zum einen die Beratung und Initiierung von lokalen und regionalen Netzwerken, zum anderen die Initiierung thematischer Netzwerke im Handlungsfeld berufliche Qualifizierung.
1. Lokale und regionale Netzwerke für die berufliche Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten (BQNs)
Um eine nachhaltige Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten zu erreichen werden im Innovationsbereich IV Netzwerke gefördert. Es geht ausdrücklich nicht um die Einrichtung einer weiteren Beratungsstelle, sondern darum, die vielfältigen Einzelaktivitäten vor Ort zu koordinieren und zu optimieren. Diese lokalen Netzwerke (im folgenden BQNs) getragen von relevanten Akteuren vor Ort, unter Einbeziehung von Migrantenselbstorganisationen, sollen ihre Aktivitäten auf den bereits vorhandenen Erkenntnissen früherer BQNs (Köln, Hamburg, Bremen) und anderer Projekte aufbauen, weiterentwickeln und langfristig lokal verankern.
Im einzelnen sollen durch die Netzwerkarbeit vor Ort die
- Zugänge von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund in die Berufsausbildung gefördert werden,
- Berufsausbildung von Migrantinnen und Migranten in der öffentlichen Wahrnehmung gestärkt werden,
- regionale Zusammenarbeit für die Zielgruppe konzeptionell weiterentwickelt werden.
In der nachstehenden Grafik sind die zentralen Aufgaben einer BQN dargestellt.
BQNs als lokale/regionale Netzwerke zur Förderung der beruflichen Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten
Aufgaben der BQNs
Wie bereits erwähnt, haben sich die Schulabschlüsse von Jugendlichen mit Migrationshintergund verbessert, ihre Chancen einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erlangen sind jedoch nach wie vor wesentlich geringer als bei deutschen Jugendlichen. Bildungsmisserfolge hängen nicht nur von der Integrationsbereitschaft der Zugewanderten ab und sie sind auch nicht allein durch eine Intensivierung der individuellen Förderung Einzelner zu verhindern. Nicht zuletzt die Ergebnisse der PISA-Studie weisen auf strukturelle Schwächen im Schulsystem hin. Strukturelle Änderungen sind dringend notwendig, Formen von institutioneller Diskriminierung, besonders von Migrantinnen und Migranten, sind aufzuzeigen.
Aufgabe der Partner des BQN-Netzes ist es bestehende Ausbildungshemmnisse und -barrieren zu ermitteln und abzubauen. Hierbei sollen auch Erkenntnisse aus Modellprojekten genutzt, weiterentwickelt und entsprechende Umsetzungsprojekte konzipiert werden. Neben einer breiten Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zum Stellenwert der dualen Berufsausbildung und insbesondere zu Möglichkeiten der Nachqualifizierung sollten „neue” Wege in der Multiplikatorenarbeit z.B. in Form von Ex-Azubi-Stammtischen beschritten werden.
Nach wie vor ist es notwendig, Informationsveranstaltungen für Eltern anzubieten. Hierbei sind zum Teil nationalitätenspezifische Angebote zu machen, da Unterschiede in der Einschätzung /Bewertung des dualen Systems bestehen. Viele Eltern haben zum Teil hohe Erwartungen an die berufliche Ausbildung ihrer Kinder. Für griechische Eltern ist z.T. eine Ausbildung im dualen System nur „zweite Wahl”. Dies wird erst angestrebt, wenn ein akademischer Bildungsabschluss nicht erreicht werden kann. Langfristig ist hier eine verbesserte Elternarbeit in Schulen, die der heterogenen Zusammensetzung der Elternschaft Rechnung trägt, anzustreben.
Die Kooperationspartner im Netzwerk, z.B. Schulen, Arbeitsverwaltung und Weiterbildungsträger, müssen verstärkt Initiativen zur Erweiterung des Berufswahlspektrums für Jugendliche mit Migrationshintergrund entwickeln. Hier können erfolgreiche Vorbilder gute Dienste leisten. Zu berücksichtigen ist aber auch, welche Zuschreibungen Migrantinnen und Migranten durch Lehrer und Berufsberater erfahren, die dazu führen, dass sie ihre Chancen nur in bestimmten Berufsbranchen sehen.
Durch die Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen können neue Wege in der Ansprache der Jugendlichen, ihrer Eltern und Betriebe gefunden werden, die durch die herkömmlichen Beratungsstrukturen nicht erreicht werden können. Das heißt, vor Ort müssen die Schlüsselpersonen der ethnischen communities einbezogen werden.
Weiterhin ist das betriebliche Rekrutierungsverfahren zu berücksichtigen. Obwohl das Interesse von Jugendlichen an einer betrieblichen Ausbildung hoch ist, erschweren Vorbehalte der Betriebe und schriftliche, angeblich „kulturneutrale” Testverfahren den Zugang zur betrieblichen Bildung. Hier sind neben Informationen an Betriebe auch gemeinsame Aktivitäten der Kooperationspartner z.B. Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Personalvertretungen usw., gefragt. Die Auseinandersetzung mit Formen der Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsstellenmarkt muss Gegenstand der Arbeit der BQNs sein. Nur wenige Migrantinnen und Migranten verfügen über informelle Netzwerke, sie verfügen in der Regel nicht über das notwendige „Vitamin B” beim Zugang zu Betrieben, sei es bei der Bewerbung um einen Praktikumsplatz oder um einen Ausbildungsplatz. Der alte, immer noch gültige Grundsatz: „Mikis (Mitarbeiterkinder) und Kukis (Kundenkinder) zuerst” schließt sie in den Bereichen aus, wo sie ihre Väter und Mütter in den Betrieben nicht „beerben“ können.
Darüber hinaus gilt es zusätzliche und neue Ausbildungsplätze in Unternehmen zu akquirieren, hier sollen auch Unternehmer mit Migrationshintergrund (Migrantenunternehmen) einbezogen werden. Die Einbindung dieser Unternehmen ist von großer Bedeutung, da sie Jugendlichen Erwerbsaussichten bieten, aber noch in zu geringem Umfang selbst ausbilden können. Neben Informationsdefiziten ist den meisten Unternehmern der betriebliche Nutzen nicht deutlich. Auf Bundesebene kann auf die erfolgreiche Arbeit von KAUSA, der Koordinierungsstelle Ausbildung in ausländischen Unternehmen, hingewiesen werden, hier ist eine Zusammenarbeit wünschenswert. Vielfach sind bereits lokale Aktivitäten vorhanden, z.B. Ausbildungsplatzakquisiteure des Arbeitsamtes, der Kammern und einzelne Projekte von Initiativen oder Trägern. Hier ist eine Analyse und Koordination der lokalen Aktivitäten notwendig.
Inhaltliche Anforderungen an die BQN Arbeit
Die Aktivitäten einer BQN setzen wesentliche inhaltliche Punkte voraus: Die Heterogenität der Zielgruppen - Jugendliche mit Migrationshintergrund, Eltern, Multiplikatoren usw. - und die damit verbundenen komplexen Fragestellungen erfordern eine fundierte Zielgruppenbestimmung. Nur so kann gewährleistet werden, dass differenzierte, bedarfsgerechte Maßnahmen für die Zielgruppe konzipiert und weiterentwickelt werden können.
Auf der Grundlage einer quantitativen und qualitativen Bestandsaufnahme sollen vorhandene Angebotsstrukturen aufzeigt werden, dies auch im Hinblick auf bereits existierende Netzwerke z.B. Xenos-Projekte, Equal-Projekte, Projekte aus den Programmen „Soziale Stadt“ und „Lernende Regionen“.
Ein Ziel der Kooperation ist es, vorhandene Angebotsstrukturen kritisch zu analysieren, zu koordinieren sowie konzeptionell weiter zu entwickeln, hierbei sind die Kenntnisse von Migrantenselbstorganisationen von grundlegender Bedeutung.
Aufgabe der IBQM wird es sein, die BQNs fachlich zu beraten, die Umsetzung wissenschaftlich zu begleiten und den Erfahrungsaustausch der BQNs auf Bundesebene zu moderieren. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation werden als good-practice Beispiele einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
2. Initiierung thematischer Netzwerke im Handlungsfeld der BQNs
Die IBQM wird begleitend zu der Arbeit der lokalen/regionalen BQNs themenspezifische Netzwerke mit ExpertInnen und Praktikern initiieren. Ziel dieser Netzwerkarbeit ist es, den aktuellen Forschungsstand sowie vorhandene Konzepte zusammenzutragen, diese bei Bedarf zielgruppenorientiert weiterzuentwickeln und deren Umsetzung zu initiieren.
Im Vordergrund stehen hier zur Zeit folgende thematische Netzwerke:
- Kompetenzfeststellungsverfahren,
- Verknüpfung von Sprachförderung und Berufsbildung,
- Medienproduktion und –kooperation.
Im Hinblick auf die erforderliche Zielgruppenorientierung werden z.B. berufliche Kompetenzfeststellungsverfahren dahingehend analysiert, inwieweit sie Kompetenzen erfassen, die außerhalb von formalen Bildungsangeboten (Schule, Berufsbildung) erworben werden und somit auf die spezifische Situation von Migrantinnen und Eine Migranten angewendet werden können. Von besonderem Interesse ist in unserem Zusammenhang der Nachweis berufsverwertbarer interkultureller Kompetenzen.
Zu den übergreifenden Aufgaben der IBQM gehören
- die Kooperation mit politischen Akteuren auf Bundesebene,
- die Nutzung internationaler Erkenntnisse für die Arbeit der BQNs.
Neben dem Programm „Kompetenzen fördern” gibt es eine Vielzahl von Initiativen auf Bundes- und Landesebene, deren Erkenntnisse für die Arbeit der BQNs genutzt werden sollten, zugleich sollen Erkenntnisse der BQN Arbeit frühzeitig anderen Akteuren bekannt sein. Ansprechpartner sind z.B. die zuständigen Ministerien, Verbände, die Bundesanstalt für Arbeit, Ausländer- und Aussiedlerbeauftragte. Darüber hinaus wird IBQM für Fragestellungen im Bereich der beruflichen Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten informieren und sensibilisieren.
Erkenntnisse zur beruflichen Integration aus dem europäischen Ausland sollen auf ihre Übertragbarkeit hin geprüft und für die Weiterentwicklung der Arbeit in Deutschland genutzt werden. IBQM wird sich zu Fragestellungen der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund an dem internationalen Erfahrungsaustausch beteiligen.
Schlussbemerkung
In Anbetracht der demografischen Entwicklung reicht es nicht aus, auf Zuwanderungskonzepte und Green-Card-Regelungen zu bauen. Das vorhandene Arbeitskräftepotential/Humankapital von Migrantinnen und Migranten im Inland muss stärker als bisher wahrgenommen und qualifiziert werden. Betriebe werden in naher Zukunft stärker als bisher um Auszubildende konkurrieren. Hier kommt es dann entscheidend darauf an, wie attraktiv diese Unternehmen für potenzielle Auszubildende sind.
