Logo DGB Bildungswerk Logo Migration Online

Migration Online.

Bild: Kopfillustration mit dem Logo von Migration-Online und dem DGB Bildungswerk

Grußwort

26.02.2003
Ines Sprenger, (Büro der Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg)

Das Thema berufliche Qualifizierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund hat in Brandenburg noch nicht den Stellenwert und die Aktualität wie in den alten Bundesländern. Das liegt an der noch immer sehr geringen Anzahl von Migrantinnen und Migranten in unserem Bundesland. Der Ausländeranteil beträgt bei uns gerade zwei Prozent.

Von daher ist der Hinweis darauf, dass Brandenburg ein Einwanderungsland ist zwar richtig, nur bezieht sich diese Feststellung auf eine Situation, die schon einige Jahrhunderte zurück liegt. Heute leben in Brandenburg genau 48.804 Migrantinnen und Migranten. Im Berufsbildungsalter von 18 bis 25 Jahren gibt es 8.500 junge Erwachsene mit Migrationshintergrund. Das ist eine sehr geringe Zahl. Dennoch müssen wir uns natürlich mit dem Thema Integration befassen und tun dies auch.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Integration von Migrantinnen und Migranten ist neben der wichtigen Frage der beruflichen Beteiligung auch das bestehende gesellschaftliche Klima. Das ist leider in Brandenburg, ähnlich wie in vielen anderen neuen Bundesländern, noch vielfach von Vorurteilen gegenüber Menschen ausländischer Herkunft geprägt. Probleme bringt das auch für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes mit sich. Denn schon jetzt gibt es in bestimmten Bereichen - bei einzelnen Firmen oder Wissenschaftseinrichtungen in Brandenburg - Tendenzen, dass ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Wohnsitz lieber in Berlin nehmen. Dies geschieht nicht nur aus Furcht vor gewalttätigen Übergriffen, sondern auch unter Hinweis auf die in vielfacher Weise erfahrene Ablehnung seitens der ortsansässigen Bevölkerung. Stellen die Gewalttaten gegen Migrantinnen und Migranten die brutalste und auffälligste Form von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus dar - darüber ist häufig in den Zeitungen zu lesen -, so findet die alltägliche Form der Ausgrenzung meist wenig Beachtung. Doch gerade sie gehört für die meisten in Brandenburg lebenden Ausländer oder ausländisch wirkende Menschen leider zu den Alltagserfahrungen.

Die Arbeit gegen diese Form von Ausgrenzung bildet daher einen Schwerpunkt in der Arbeit der Ausländerbeauftragten. Seit März 1999 gibt es eine Antidiskriminierungsstelle im Büro der Ausländerbeauftragten, die sich seither dem Problem der Diskriminierung konzeptionell und in der Praxis auf verschiedenster Weise widmet.

Zum Antirassismus-Tag geben wir etwa verschiedenen Initiativen die Möglichkeit, sich vorzustellen und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen. Die Antidiskriminierungsstelle bittet die Bürgerinnen und Bürger, einen Fragebogen mit Fragen zu Toleranz und Akzeptanz auszufüllen. In einem Punkt wird danach gefragt, wie viele Ausländer es in Brandenburg gibt. Die Zahl wird zumeist sehr viel höher eingeschätzt als sie real ist. Das geht soweit, dass einige von einem Ausländeranteil von einem Drittel gesprochen haben, obwohl er bei nur zwei Prozent liegt.

Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle besteht zum einen aus konkreter Arbeit im Einzelfall. Hierzu zählt erstens die Beratung und Hilfe für die Betroffenen. Dazu zählt auch Klärung von Sachverhalten und die Vermittlung zwischen den Diskriminierten und Diskriminierenden. Daneben ist die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiger Aspekt. Dieser Bereich ist deshalb wichtig, weil es sich gerade bei Diskriminierung um ein Phänomen handelt, das erst aus dem Verborgenen geholt werden muss. Bei Diskriminierung existiert eine große Grauzone, in die Licht kommen muss. Wir haben gelernt, dass wir zuerst eine Sensibilisierung schaffen müssen in den Schulen, in der Verwaltung und in den Betrieben - Sensibilisierung dahin gehend, dass Diskriminierung überhaupt als solche erkannt wird.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist der Versuch, Diskriminierung abzubauen und damit im Zusammenhang die präventive Arbeit. Hier gibt es zum einen den strukturellen Ansatz. Eine Schwierigkeit dabei liegt darin, dass oftmals die Gesetze und Verordnungen bereits die Grundlage für die Diskriminierung bilden. Zum anderen gibt es derzeitig bis auf wenige Ausnahmen kaum rechtliche Grundlagen, um gegen Diskriminierung wirksam vorgehen zu können. Allerdings wird sich das hoffentlich in den nächsten Jahren ändern; denn aufgrund der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU muss auch in Deutschland ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet werden. Daneben gibt es den individuellen Ansatz. Das ist die Entwicklung von Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen und vor allem deren Umsetzung mit dem Ziel, Vorurteile abzubauen, die interkulturelle Kompetenz zu erhöhen und Wissenslücken zu schließen.

Auch wenn die Notwendigkeit einer Antidiskriminierungsgesetzgebung aus unserer Sicht zwingend gegeben ist, so ist der juristische Ansatz immer nur die eine Seite der Arbeit gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung. Es dürfte unbestritten sein, dass sich gesellschaftliche Veränderungen oder besser Veränderungen in der Einstellung von Menschen mit dem Erlassen von Gesetzen allein nicht regeln lassen, so hilfreich sie auch sein mögen, gerade um Diskussion und Auseinandersetzung anzustoßen.

Eine wichtige Rolle in der Auseinandersetzung mit Diskriminierung kommt den Akteuren zu, die eine direkte Nähe zu dem Problem haben. Zum Beispiel in der Arbeitswelt, in den Betrieben. Zwar gibt es gerade im Arbeitsrecht eine ganze Reihe von Möglichkeiten, gegen Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen. Doch werden diese recht selten genutzt. Ursachen sind fehlendes Wissen über Antidiskriminierungsklauseln im Betriebsverfassungs bzw. Personalvertretungsgesetz, insbesondere bei Betriebsräten und Vertrauensleuten bis hin zu kaum vorhandener Sensibilisierung für Diskriminierung von ausländischen Beschäftigten oder interkultureller Kompetenz. Aus dem Betrieb müssen klare, unmissverständliche Zeichen kommen und zwar solche, die über den appellhaften Charakter hinaus gehen. Dann kann es gelingen, dass die Botschaft ihre Zielgruppe erreicht. Ähnlich verhält es sich auch in anderen Bereichen. Unser Ziel ist es daher, den Antidiskriminierungsgedanken - oder positiv ausgedrückt: den Grundsatz der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung - auf möglichst breiter Ebene im Land zu verankern. Eine Tagung zum Thema Gleichberechtigung beim Zugang zum Ausbildungssystem für Migrantinnen und Migranten ist von daher auch ein Baustein in der Antidiskriminierungsarbeit. Deshalb war es für uns erfreulich, dass das DGB Bildungswerk Potsdam als Veranstaltungsort gewählt hat.

 

Allgemeine Information zu Migration Online