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Mehrstaatigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit

26.02.2003

Vielleicht möchten Sie als deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben und somit Doppelstaater oder Doppelstaaterin werden. Dafür brauchen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Die doppelte Staatsangehörigkeit - So ist es möglich!" entnommen.

Denn ohne diese Genehmigung verliert jeder deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen oder ihren Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin erfolgt, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch.

 

Beibehaltungsgenehmigung

Die Beibehaltungsgenehmigung müssen Sie vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit beantragen und sie muss Ihnen vor der Einbürgerung erteilt worden sein.

Die Beibehaltung kann genehmigt werden, wenn öffentliche oder private Belange den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit oder den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit rechtfertigen und der Genehmigung keine überwiegenden Belange entgegenstehen. Die Beibehaltungsgenehmigung stellt also eine Ermessensentscheidung einer deutschen Behörde dar. In deren Rahmen muss sie insbesondere berücksichtigen, ob Sie als Antragsteller oder Antragstellerin Bindungen an Deutschland haben, wenn Sie sich nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten. Eine solche Bindung wird in der Regel dann angenommen, wenn Sie zum Beispiel als Antragsteller oder Antragstellerin nahe Verwandte bzw. Grundeigentum in Deutschland haben, eine eigene Wohnung nutzen, Renten- oder Versicherungsleistungen in Deutschland erhalten oder diese zu erwarten sind.

Zwischenstaatliche Belange, die der Beibehaltungsgenehmigung entgegenstehen können, sind insbesondere dann anzunehmen, wenn der ausländische Staat eine weitere Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht zulässt oder von Ihnen einen Loyalitätseid fordert, der die Loyalität zu einem anderen Staat nicht zulässt. Der in den USA zu leistende Treueeid als Beispiel steht einer Genehmigung der Beibehaltung nicht entgegen. Die Beibehaltungsgenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt 255 €. Die Beibehaltungsgenehmigung ist zwei Jahre gültig. In diesen zwei Jahren müssen sie die ausländische Staatsangehörigkeit erwerben. Wenn Sie die Beibehaltungsgenehmigung bekommen haben und eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben, sind Sie Doppelstaater oder Doppelstaaterin.

 

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