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Mehr Mehrstaatigkeit mit dem neuen Zuwanderungsgesetz?

05.03.2003

Nein - Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz werden hinsichtlich der Mehrstaatigkeit keine Änderungen erfolgen.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Die doppelte Staatsangehörigkeit - So ist es möglich!" entnommen.

Der Unterschied wird sein, dass die Voraussetzungen für die Mehrstaatigkeit nicht mehr im Ausländergesetz, sondern im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt werden. Wenn bislang die Rede von § 87 des Ausländergesetzes ist, so wird dies künftig § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sein. Entsprechend werden auch die Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsgesetz geändert. Eine inhaltliche Änderung, die eine Erweiterung der Hinnahme der Mehrstaatigkeit vorsieht, wird aber nicht erfolgen.

 

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