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Die soziale Lage von Arbeitnehmern in ausländischen Firmen (am Beispiel von Supermärkten in Polen)

23.06.2003
Prof. hab. Dr.Julian Auleytner, Dr. Miroslaw Grewinski

Die neunziger Jahre bringen Polen einen Aufschwung bei Entstehung von Supermarktketten, vor allem mit deutschem, französichem und schwedischem Kapital. Zurzeit gibt es in Polen folgende Handelsketten:
Jumbo, Axem AG, Leroy Merlin, Auchan, Ikea, E. Leclerc, Carrefour, Castorama, Tesco, Geant, Billa, Praktiker, Obi, Macrocash & Carry, Minimal, Real und Nomi.

Supermärkte, die den Kunden vor allem mit der Breite und dem Preisverhältnis der Ware, verschiedenen Angeboten und Spezialaktionen reizen, sind oft sieben Tage die Woche, ab dem frühen Morgen bis zum spä-ten Abend, oder sogar rund um die Uhr geöffnet. Für deutsche und französische Supermärkte ist in ihren Ländern das Arbeiten am Sonntag verboten. Deshalb gibt es in Polen von Zeit zu Zeit Diskussionen, auch in Politikerkreisen, ob man die Arbeitszeiten der Supermärkte sonntags und nachts nicht rechtlich begrenzen sollte. Einerseits geht es um die Konkurrenzerhaltung im Vergleich mit kleinen und mittelgroßen Läden, andererseits um die soziale Lage der Arbeitnehmer, die in den Supermärkten angestellt sind, vor allem was das Einhalten des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygienevorschriften betrifft. Der Konflikt hat auch einen religiösen Hintergrund. Die katholische Kirche will nicht, dass die Warenhäuser zum Konkurrenzplatz für das Familienleben an Sonn- und Feiertagen werden.

Aus vielen Analysen und Berichten geht hervor, dass viele Arbeitnehmer nicht die besten Arbeitsbedingungen haben; öfters sind sie schlechter, als die der Arbeitnehmer, die im Ausland in denselben Ketten eingestellt sind.

Die Arbeitgeber befolgen die Regelungen des polnischen Arbeitsrechts nicht, missachten die Vorschriften, die mit den Arbeitsbedingungen, der Arbeitsordnung, der Arbeitszeit, des Urlaubs- und Gehaltsanspruchs, sowie die, die mit dem Einhalten von Arbeitsschutz und Arbeitshygienevorschriften verbunden sind.

Obwohl die Missbräuche offensichtlich sind, melden es die Arbeitnehmer selten, vor Angst ihre Stelle zu verlieren, was durch die durchschnittlich hohe Arbeitslosenzahl, die um die 16% beträgt, verständlich ist. Die Mehrzahl der Supermärkte hat keine Gewerkschaften, was ein Fehlen eines natürlichen Verteidigers bei Rechtsmissbrauch bedeutet. Deshalb kann man über die Lage der Arbeitsbedingungen und der Einhaltung der Arbeitsgesetze in den Supermärkten nur aus den Berichten der staatlichen Arbeitsinspektion, die seit einigen Jahren regelmäßige Kontrollen der Arbeitsbedingungen in den Supermärkten durchführt, erfahren.

Im Jahre 2000 haben die staatlichen Inspektoren 58 Supermärkte, die zu 18 Handelsketten gehören, Prüfungen unterzogen, davon 15 in den Filialen von Supermärkten die 1999 nicht geprüft worden sind und in 22 Filialen die 1999 schon geprüft worden waren (erneute Prüfung). Zusätzlich hat man zum ersten Mal 21 Filialen geprüft, die zu Supermarktketten gehören, die schon 1999 geprüft worden sind.

Der Themenbereich der Prüfungen, die in diesem Jahr durchgeführt worden waren, beinhaltete die Befolgung des Arbeitsrechtes und in diesem Zusammenhang die Arbeits- und Entlohnungsvorschriften, Beginn und Ende des Arbeitsvertrages, Arbeitszeit, Erholungsurlaub, Entlohnung und andere arbeitsbezogene Leistungen, Schutz der Frauen- und Jugendarbeit sowie Probleme bei Arbeitsschutz und den Arbeitshygienevorschriften.

Die Geschäfte, die im Jahr 2000 durch die staatliche Arbeitsinspektion geprüft wurden, hatten insgesamt 21 237 Angestellte, davon 13 375 Frauen und 160 Jungendliche.

Man hat auch die Zentralen folgender Supermarktketten geprüft: HIT, GEANT, CARREFOUR, AUCHAN, die insgesamt 11.154 Arbeitnehmer beschäftigen, davon 665 Frauen.

Die Ergebnisse der Prüfungen haben viele Regelwidrigkeiten erbracht, was die Beachtung der Gesetze im Bereich des juristischen Arbeitschutzes in den Supermärkten betrifft und im Grunde durch die Zahlenstärke der untersuchten Gemeinschaft als allgemein gelten können.

In 16 Ketten, 89% der geprüften, hat man Regelwidrigkeiten bei der Arbeitsordnung und in 7 Ketten (39%) bei der Entlohnungsordnung entdeckt.

Die häufigste Regelwidrigkeiten bildeten die Verstöße gegen das Recht auf Erholungsurlaub. Man hat zudem viele Unregelmäßigkeiten bei der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften festgestellt.

Der Rest der festgestellten Regelwidrigkeiten waren eher bedeutungslose Zwischenfälle. Man muss feststellen, dass, obwohl die Zahl der angestellten Frauen 62% beträgt, kam es in nur 4% der Filialen in 21 Fällen zur Missachtung der Frauenarbeitsschutzvorschriften.

Tabelle 1. Die am häufigsten festgestellten Regelwidrigkeiten

Die am häufigsten festgestellten Regelwidrigkeiten

Quelle:
Staatliche Arbeitsinspektion, Warschau, Dezember 2000

Die Arbeitsverhältnisse, überprüft durch die staatliche Arbeitsinspektion, sind in manchen Situationen mit der Zwischenkriegs-zeit, also den Jahren 1919 – 1939, vergleichbar. Damals kam es auch vor, dass man den Angestellten Schwierigkeiten mit dem Erholungsurlaub, vor allem dem nichgeteilten, gemacht hat. Ähnlich sieht es mit den Überstunden aus, wo die Angestellten ein Tageslimit von vier Überstunden und ein Jahreslimit von 120 Überstunden hatten. Überstunden, sowie das Arbeiten am Sonntag und an Feiertagen sollten zusätzlich von 50 oder 100% entlohnt werden. Wenn der Arbeitgeber jedoch keine Register über die Arbeitszeit führt, war es und ist es immer noch für den Angestellten schwierig, seinen Anspruch geltend zu machen.

An dieser Stelle muss man (aus dem Kopf) die Aussagen der Ange-stellten der Supermarktketten zitieren, die Ende Oktober 2001 in TV Polonia gesendet wurden:

  • die Kassiererinen dürfen nur einmal während einer Schicht auf Toilette gehen, manche benutzen Pampers,
  • der französiche Direktor kniff seine Angestellten, und in einem anderen Supermarkt mussten sich diese ausziehen, um sich kon-trollieren zu lassen, ob sie nicht stehlen,
  • die Angestellten werden wie Diebe behandelt, ihre Privatsachen werden bei Einführen mit Heftpflaster beklebt. (Ähnliches habe ich in Südamerika gegenüber den Kunden gesehen – J. A.),
  • die Kassiererin hat eine Norm zu erbringen – 15 Artikel pro Minute, diejenige, die die Norm nicht erfüllt, fliegt von der Arbeit,
  • nach der Entlassung musste man zwei bis drei Monate auf das ausstehende Gehalt warten.

Drastisch ist vor allem die Sexualbelästigung von jungen Arbeitnehmerinnen. In den EU-Ländern wird so was nicht risikiert, um negativen Firmenruf zu vermeiden. Über die Sexualbelästigung sprach Bischof Ketteler schon im 19. Jh. Die gegenwärtige Sexualbelästigung bedeutet die Antastbarkeit der Menschenwürde, die in mehreren Verfassungen der Länder beschrieben wird, deren Kapital die Supermarktketten in Polen besitzen.

Verstoße gegen die Arbeitslage hat man in allen kontrollierten Filialen festgestellt. Am häufigsten wird gegen technische Sicherung, Lagerung der Ware und den inneren Transport verstoßen.

Eine große Anzahl an Verstößen wurde gegen die Hygiene- und Sanitätsvorschriften sowie gegen die ärztlichen Atteste und Lehrgänge festgestellt.

Tabelle 2: Die am häufigsten festgestellten Regelwidrigkeiten

Tabelle 2: Die am häufigsten festgestellten Regelwidrigkeiten 2

Quelle:
Staatliche Arbeitsinspektion, Warschau, Dezember 2000

Da die Organisation in manchen Handelsketten, in denen die Auszahlung der Gehälter und andere Leistungen aus den Arbeitsverhältnissen zentralisiert sind, ergab sich die Notwendigkeit, auch die „Zentralen” der Filialen zu prüfen.

In manchen von ihnen hat man keine, bzw. nicht ehrliche Führung der Arbeitszeit für mehrere Angestellte, unpünktliche Auszahlung der Gehälter und keine Erholungsurlaubserteilung festgestellt. Man stellte Regelwidrigkeiten in der Auszahlung aus Arbeitsleistungen fest.

In allen „Zentralen” hat man ernste Verstöße in der Arbeitslage ent-deckt, unter anderem regelwidrige Lüftung, Heizung und Beleuchtung und auch regelwidrige Energie- und Brandschutzsysteme und auch das Fehlen der Arbeitschutz- und Arbeitshygieneanleitungen.

Schaubild 1. Gebiete, des rechtlichen Arbeitsschutzes, in denen man Verschlechterungen festgestellt hat (laut der Zahl der Filialen)

Schaubild 1

Quelle: Staatliche Arbeitsinspektion, Warschau, Dezember 2000

Die Häufigkeit der Arbeitsunfälle in den einzelnen Filialen liegt zwischen 4% und 73% .

Aufgrund der Kontrolle hat die staatliche Arbeitsinspektion 248 Verstöße festgestellt, die meisten davon beim Arbeitsschutz und bei Arbeitshygiene. Die Inspektoren haben rechtliche Schritte gegen die Arbeitgeber in Form von Nachprüfungen, Bescheiden und Empfehlungen „für die Zukunft” vorgenommen. Man hat 27 Fälle an das Kollegium verwiesen, aber auch Geldstrafen vergeben.

Die betroffenen Filialen und Ketten befolgen zur Zeit die Auflagen und Empfehlungen der staatlichen Arbeitsinspektion. Bis heute wurden 58% der Vorgaben und 71% der Empfehlungen realisiert. Der Termin für die Realisierung aller rechtlichen Mittel der Arbeitsinspektion läuft am 31.12.2001 aus.

Schaubild 2. Das Verhältnis der empfohle-nen zu den realisierten rechtlichen Mitteln

Schaubild 2

Quelle: Staatliche Arbeitsinspektion, Warschau, Dezember 2000

Die Angaben zeigen das Verhältnis der Firmenführung der ausländischen Supermarktketten gegenüber den Empfehlungen und Auflagen. Die niedrige Erfolgsquote der Aktivitäten der staatlichen Arbeitsinspektion deutet auf die große „Überzeugungskraft” des ausländischen Kapitals hin.

Tabelle 3: Die rechtlichen Mittel, die aufgrund der Kontrolle an die Arbeitgeber gerichtet wurden

Die rechtlichen Mittel, die aufgrund der Kontrolle an die Arbeitgeber gerichtet wurden

Quelle: Staatliche Arbeitsinspektion, Warschau, Dezember 2000

Man muss annehmen, dass die durchgeführten Kontrollen nicht die ganze Wahrheit über die Arbeitsverhältnisse in den Supermärkten zeigen, da man nicht alle Regelwidrigkeiten anhand von geprüften Unterlagen feststellen kann. Die Angestellten möchten außerdem ihre Erfahrungen über die Arbeitslage nicht preisgeben, vor allem aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust. Es gibt jedoch Gerüchte, dass in vielen Filialen die gesetzlichen Arbeitsvorschriften missachtet werden.

Das Ausmaß und die Art der Regelwidrigkeiten in vielen Supermärkten, die oft zu westlichen Konzernen und Ketten gehören, ist so groß, dass die staatliche Arbeitsinspektion und das Arbeitsamt eine Initiative vorgeschlagen haben, dass man die Vorschriften der Beschäftigungsgesetze und die Arbeitslosigkeitsbekämpfung im Bereich der nicht erteilten und zurückgenommenen Einverständnisse und die Führung von wirtschaftlicher Tätigkeit für Ausländer, die krass und oft die Gesetze brechen, ändern sollte.

 

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