Zur Verantwortung von EU, Mitgliedsstaaten und Zivilgesellschaft: Einführung
Nach wie vor klafft eine gewaltige Wohlstandskluft zwischen Ost und West, nach wie vor ist die Freizügigkeit eingeschränkt - z. B. der Arbeitnehmer -; nach wie vor leben die Menschen in Ost und West weitgehend voneinander getrennt und abgeschottet, man ist sich noch fremd; Europa ist noch lange nicht zusammen gewachsen.
Das soll nun alles anders werden. Nach Art. 2 des EG-Vertrags ist es Aufgabe der Gemeinschaft, eine harmonische, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens zu fördern, sowie ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten. Diese zentralen Aufgaben der Gemeinschaft werden in Titel XVII des Vertrags „Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt“ bekräftigt. Dort gibt die Gemeinschaft der Verringerung des Wohlstandsgefälles zur Stabilität der Union höchste Priorität.
Hier wird klar: Die EU ist nicht nur eine Wirtschaftsunion. Zu ihren Aufgaben und Zielen gehört auch der soziale Zusammenhalt, die Etablierung von sozialem Schutz für die Arbeitnehmer und aller Bürger der Union auf hohem Niveau. Zu den Zielen gehört ferner der Abbau von Arbeitslosigkeit, ein hoher Stand der Beschäftigung und die Solidarität der Mitgliedsstaaten untereinander. Wenn diese Ziele so klar im EG-Vertrag verankert sind, dann müssen den Worten auch Taten folgen, dann muss die soziale Dimension der EU-Politik an Profil gewinnen und wirksam verfolgt werden. Hier gibt es bisher jedoch große Defizite. Diese sind bereits 1991 von der EKD in ihrer Denkschrift „Verantwortung für ein soziales Europa – Herausforderungen einer verantwortlichen sozialen Ordnung im Horizont des europäischen Einigungsprozesses“ kritisiert worden. Die Kritik dieser Denkschrift am Mangel europäischer Sozialpolitik ist heute, zehn Jahre später, so relevant wie damals. Da heißt es unter Ziff.13f: „Die Europäische Gemeinschaft ist nicht nur als Wirtschaftsverband gedacht; sie will mehr sein. In der Gemeinschaft steht – bereits entsprechend der Präambel zum EWG-Vertrag – der ‚soziale Fortschritt’ gleichgewichtig neben dem wirtschaftlichen Fortschritt. Während dieser jedoch mit der Errichtung des gemeinsamen Binnenmarktes verwirklicht wird, steht die konsequente Ausgestaltung der ‚sozialen Dimension’ noch aus: . . . (14) Ziel der Bemühungen im europäischen Einigungsprozess muss ein Europa des äußeren, inneren und sozialen Friedens sein, der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität. Die soziale Sicherheit muss von den Menschen in den Ländern Europas erfahrbar sein. Die Sicherheit der Arbeitswelt mit ihren Auswirkungen im Alltag schafft den Raum, in dem sich Menschen – eingebettet in den Schutz der Familien – entfalten können. Vielfach wird als Ziel nur der allgemeine Wohlstand genannt. Gewiss, materieller Wohlstand ist eine der Bedingungen einer Neugestaltung Europas, er kann jedoch nicht ihr alleiniges Ziel sein. Vordringlicher ist die Wohlfahrt. Sie schließt die Würde des Menschen, die Wahrung seiner Sozialbeziehungen, Solidarität, Schutz vor Verarmung und gegen Ausnutzung, Frieden und Verantwortung für Länder der Dritten Welt ein. Der Mensch in all seinen Lebensbezügen muss gedeihen können. Das Zusammenleben muss von zunehmender sozialer Gerechtigkeit bestimmt werden, vor allem auch in der Arbeitswelt.“
Um dieses Ziel zu verwirklichen, kommt nicht nur der Politik eine Verantwortung zu, sondern auch Arbeitgebern, Gewerkschaften, Kirchen und Christen als Teil der Zivilgesellschaft. Um noch einmal die Denkschrift zu zitieren: „Christen dürfen jetzt nicht einfach Zuschauer sein. Sie müssen erkennen, dass auch sie betroffen und einbezogen sind. Der Glaube an die frohe Botschaft von der Versöhnung Gottes in Jesus Christus führt uns Christen in eine Mitverantwortung auch für das Gemeinwesen Europa. Es geht um eine Mitverantwortung für die Europäische Gemeinschaft . . . von heute, für die erweiterte Gemeinschaft von morgen, für das ‚gemeinsame europäische Haus’ und auch dafür, wie sich Europa gegenüber der außereuropäischen Welt verhalten wird. Diese Verantwortung schließt das Mitdenken und -handeln eben so ein wie das Gebet.“
Mit den osteuropäischen Ländern werden Staaten in die EU aufgenommen, in denen das Pro-Kopf-Einkommen lediglich ein Drittel des EU-Durchschnitts beträgt. Es gibt in diesen Ländern Regionen mit einem Ausmaß von Armut, wie man sie sich in Westeuropa gar nicht mehr vorstellen kann. Das gilt auch für Polen, wo es immense regionale Disparitäten gibt – etwa zwischen Warschau und dem Nordosten des Landes. In Warschau haben wir z. B. Vollbeschäftigung, im Arbeitsamtsbezirk Olsztyn liegt die offizielle Arbeitslosenrate bei 25,5 Prozent. In den Sommermonaten säumen dort Pilz- und Beerensammler zu Tausenden die polnischen Überlandstraßen, um den vorbeirauschenden PKW-Chauffeuren ihre karge Ware für ein paar Zloty anzubieten – Geld, das sie dringend brauchen, um ihren Kindern Schulbücher und Kleidung kaufen zu können.
Die Einbeziehung Polens in die EU wird diese Probleme nicht automatisch lösen. Im Gegenteil: Wenn die polnische Wirtschaft einfach dem europäischen Wettbewerb ausgesetzt wird ohne Übergangsfristen und soziale Flankierung, dann werden viele Betriebe kaputt gehen, weil sie nicht wettbewerbsfähig sind, dann werden Arbeitslosigkeit und soziale Probleme noch zunehmen. Das gilt in hohem Maße z.B. für die polnische Landwirtschaft, aber auch für die Stahlindustrie, den Bergbau und viele kleine und mittlere Betriebe.
Dieses ist kein Plädoyer gegen die Erweiterung. Im Gegenteil – sie ist und bleibt eine große historische Chance. Aber sie muss sozial gestaltet werden. Wie das konkret aussehen soll und welche Verantwortung dabei auf die EU zukommt, die alten und neuen Mitgliedsstaaten, die Arbeitgeber und Gewerkschaften, die Kirchen und die Zivilgesellschaften – das wollen wir in dieser Tagung zu klären versuchen.
