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Jens Herwig; Bundesamt für Migration: Integration als staatliche Aufgabe

29.12.2003

Wenn wir uns die Frage stellen, was Integration eigentlich ist und wie sie wirkt, ist es sinnvoll, die Gesellschaft in verschiedene Sphären auf-zuteilen und diese gesondert zu betrachten. Da ist zunächst die staat-liche Sphäre, also Verfassungsstaat, Grundrechte und Gesetze. Es folgt eine öffentliche Sphäre, wo wir uns gegenseitig begegnen; das sind Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt, Medien. Schließlich gibt es die private Sphäre, nämlich Familie, Freundschaft und Gruppen.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "kommen - bleiben - teilhaben! Anforderungen an die Integrationspolitik" entnommen.

In der staatlichen Sphäre sorgt der Staat dafür, dass niemand diskri-miniert wird; er sorgt für gleiche Rechte und gleiche Pflichten, und er garantiert einen Minderheitenschutz. Diese Regelungen sind letztendlich aus den Grundrechten abgeleitet und vieles davon findet sich auch in Menschenrechten wieder.

In der öffentlichen Sphäre ist eine Voraussetzung für Integration der Verzicht auf Uniformität. In einer Vielfalt, einem Pluralismus, brauchen wir eine kulturelle Autonomie, die verhindert, dass eine Mehrheitskultur andere Kulturen diskriminiert. Das schließt auch die Befreiung von bestimmten Pflichten ein, etwa wenn jemand aus religiösen Gründen bestimmte Dinge nicht machen darf. Das kommt gelegentlich in den Schulen vor. Da hat der Staat eine Fernwirkung. Er muss die kulturelle Vielfalt zulassen und sichern.

In der privaten Sphäre gibt es die Schutzgarantie des Staates. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Stichwort dafür. Der Staat hat sich nicht darin einzumischen, wie der Einzelne privat lebt, welche Freunde er hat, welche Freundschaften er pflegt, welche Lebensentwürfe er für sich als wichtig erachtet.

Jürgen Habermas hat sinngemäß einmal formuliert: Von Einwanderern muss erwartet werden, sich auf die politische Kultur ihrer neuen Heimat einzulassen, ohne deshalb die kulturelle Lebensform ihrer Herkunft aufzugeben. Aus Sicht der Migranten bietet die Aufnahmegesellschaft eine Homogenität. Sie kommen hinzu und möchten akzeptiert werden, stellen also Pluralismus entgegen. Sie bringen ihre Ethnizität mit, also ihre Selbstverortung, ihre eigene Kultur, oft auch eine eigene Religion. Das muss geachtet werden und gleichzeitig in der Waage sein mit dem Einlassen auf die politische Kultur in der neuen Heimat. Aus dem Gleichgewicht kommen kann das durch Fremdheit, Ausgrenzung, Unverständnis in der Aufnahmegesellschaft und Abgrenzung, Angst, Ghettobildung bei den MigrantInnen. Diese und andere Faktoren stehen untereinander in einer Wechselwirkung. Integration hat die Aufgabe in einem Prozess steuernd einzugreifen, um die Waage im Gleichgewicht zu halten. Das heißt, dass sich alle - Mehrheitsgesellschaft und MigrantInnen - wiederfinden können.

In diesem Prozess hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sein Tätigkeitsfeld. Wir sind - entsprechend dem Zuwanderungsgesetz - für ganz verschiedene Gruppen von Migranten zuständig. Das sind zum einen diejenigen, die wir aus ökonomischen Gründen, als Fachkräfte ins Land holen wollen. Die zweite Gruppe kommt über gesetzliche Regelungen. Die Stichworte sind etwa Asyl, Familiennachzug, Freizügigkeit. Die dritte Gruppe sind die Aussiedler, die auf Grund ihrer Abstammung kommen. Und viertens kommen Menschen über Ausnahmeregelungen, etwa aus Bürgerkriegsgebieten.

Entsprechend der Zielsetzung des Zuwanderungsgesetzes gibt es einen ökonomischen Aspekt, Zuwanderung in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern und den Aspekt der Steuerung, also Begrenzung der Zuwanderung. Für die Migration wird ein Sachverständigenrat für Zuwanderung gebildet, dem Rita Süssmuth vorsitzen wird. Integration bei dauerhaftem Verbleib von Ausländern zu fördern ist die Ausgabe der Integrationsabteilung, der ich angehöre.

Natürlich gibt es bei der Frage der Integrationskurse Widersprüche: Warum werden Menschen, die jetzt noch kommen, besser gestellt, wenn andere auch ein berechtigtes Interesse an den Kursen hätten?Die Frage muss ich leider offen lassen. Wünschenswert wäre natürlich eine andere Lösung. Wir sind zuständig für die Durchführung der Basis- und Orientierungskurse. Das sind die Basissprachkurse und Auf-bausprachkurse, ein Spracherwerb mit standardisiertem Abschluss-diplom. Orientierungskurse bieten eine Einführung in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dazu müssen wir auch Informationsmaterial erstellen, wir müssen die Grundstrukturen, Lerninhalte der Integrationskurse weiter vertiefen und standardisieren. Da gibt es derzeit noch etwas Arbeit wegen der Qualifikation der Lehrkräfte. In vielen Bildungseinrichtungen arbeiten Honorarkräfte und die haben nicht immer die pädagogische Eignung. Da müssen noch Qualifikationsmaßnahmen durchgeführt werden.

Eine andere Frage ist die Teilnahmepflicht. Die soll es dann geben, wenn die Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache nicht möglich ist. Wer als Neuzuwanderer schlecht oder gar kein Deutsch spricht, ist zu dem Kurs verpflichtet. Das Problem ist: Wer stellt das fest?

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In der Regel dürfte das die Ausländerbehörde sein, die ein intensives Beratungsgespräch führen muss. Ich würde mich freuen, wenn es tatsächlich im Sinne einer Beratung geführt würde und nicht als Abfragen.

Zum Kostenbeitrag kann ich nichts anderes sagen, als dass es nun mal so geregelt ist. Interessanterweise gibt es hier eine Misch-finanzierung. Die Länder sind für den Aufbaukurs zuständig und der Bund für die Basissprachkurse. Bei vielen Gesetzen geht es ja oft nicht nur um den formellen und materiellen Inhalt, sondern darum, wer finanziert was und das ist in den Tagen knapperer Kassen immer ein Thema.

Unsere Aufgabe als BAMF ist im Zuwanderungsgesetz geregelt. Das liest sich ganz flüssig. Wir machen eine Bestandsaufnahme dessen, was es bereits gibt, empfehlen, wie man das weiter entwickeln kann und informieren darüber. So entsteht ein Integrationsprogramm, das fortlaufend verändert und verbessert wird. Zentral dabei ist natürlich die Sprachförderung. Sprache ist die wichtigste  Kulturtechnik, ohne sie ist es sehr schwer zu kommunizieren. Sprache ist die Eintrittskarte für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Sprachförderung, wie die Integration insgesamt, muss eingebunden sein in Integrationsnetzwerke, an denen viele beteiligt sind: Länder, Kommunen, die Ausländerbeauftragten, der Aussiedlerbeauftragte, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Träger der freien Wohlfahrtspflege und sonstige gesellschaftliche Interessenverbände.

Wichtig ist es, wie die Beratungsangebote unterbreitet werden. Den Menschen muss deutlich gemacht werden, dass sie gefordert sind, etwas für ihre Integration zu tun und sie dafür einen Lotsen an die Hand bekommen. Der hilft dabei, sich zurechtzufinden, etwa bei den vielfältigen Angeboten in den Vernetzungen oder auch im Behördenalltag und im Umgang mit Formularen und Dienstwegen.

Aber nicht nur die Lotsen können helfen, sich zurechtzufinden, das ganze Gemeinweisen sollte sich darauf einstellen, im Alltag zu helfen. Möglich ist das im Wohnumfeld, im Kollegenkreis oder sonstwo. Niemand muss auf ein Integrationsprogramm aus Nürnberg oder Berlin warten, sondern kann im Alltag handeln und helfen. Das wird dann oft umschrieben als „Interkulturelle Öffnung der Aufnahmegesellschaft". Voraussetzung ist natürlich eine Sensibilisierung für fremde Kulturen, zunächst aber erst einmal, die Bereitschaft, sich auf etwas Neues einzulassen. Das muss gefördert werden. Das gilt speziell auch bei den Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die an Schlüsselstellen der Beratung sitzen. Auch sie müssen bereit sein, sich auf andere Kulturen einzulassen.

Das Programmgerüst für unsere Arbeit muss 2003 stehen. Wir werden jährlich Schwerpunktthemen bilden, und das Programm schrittweise weiter entwickeln. Für diese Arbeit gibt es keinen Endtermin. Offen ist noch, wie wir das Erreichen der gesteckten Ziel  jeweils überprüfen können. Wir werden uns in den nächsten Monaten mit Wissenschaftlern zusammensetzen, die uns ein paar Handlungsratschläge geben können, wie man Integrationsprojekte evaluiert. Da stellt sich die Frage, was eigentlich ein erfolgreiches Integrationsprojekt ist und welche Maßstäbe bei der Evaluierung auf eine allgemeine Akzeptanz stoßen. Assimilierung als Maßstab dürfte aus meiner Sicht ausfallen.

Meine Erfahrung besagt, dass viele große Kommunen bei der praktischen Integration sehr viel weiter sind als wir. Vielleicht liegt das daran, dass sie mit sozialen Brennpunkten konfrontiert sind, mit Aggressionsverhalten untereinander und so weiter. Da gibt es sehr viele interessante Initiativen. Deren Erfahrung wollen wir bündeln oder zum Beispiel einen Kreis der Großstädte gründen, damit die eine eigene Plattform haben und sich über die verschiedenen Projekte miteinander austauschen können. Das heißt: Wir wollen auch eine gewisse Maklerfunktion wahrnehmen und alles das, was im Kleinen geschieht, zusammenführen und vernetzen. Auch das ist eine Aufgabe des Integrationsprogramms.

Zum Abschluss möchte ich die Gerechtigkeitsgrundsätze des kürzlich verstorbenen amerikanischen Philosophen John Rawls vorstellen, die er in seinem 1971 erschienenen Buch „A Theory of Justice" formuliert hat. Jeder Mensch - so seine These - muss die größtmöglichen Grundfreiheiten im Vergleich zu den Freiheiten aller anderen haben. Zweitens muss jede soziale bzw. ökonomische Stellung allen zum Vorteil gereichen und offen für alle sein. In der Umsetzung heißt das: Die am wenigsten Begünstigten müssen unter Beachtung des Spargrundsatzes so gefördert werden, dass ihnen die Möglichkeit zur Teilhabe entsprechend den genannten Grundsätzen eröffnet wird. Das ist nichts anderes als eine Philosophie der Teilhabe, die wir umsetzen möchten. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und die Antwort darauf, was wir übergreifend mit unserer Arbeit wollen.

Nachfragen und Diskussion

Integration von einer anderen Seite beleuchtet, war der Ein-stieg in die Diskussion. Aufgeworfen wurde die Frage von einem Studenten mit Migrationshintergrund.

Wie lässt sich die Mehrheitsgesellschaft eigentlich auf Integration ein? So seine Frage. Und zur Erläuterung: Er fand es erstaunlich, dass es nach 40 Jahren Migration nach Deutschland bis heute kein ständiges Museum gibt, das dieses Thema behandelt. Es gibt auch keine Integrationskurse für die Majoritätsgesellschaft. Wo kann sich ein deutscher Jugendlicher darüber informieren, unter welchen kulturellen Bedingungen seine Klassenkameraden mit Migrationshintergrund aufwachsen? Viele wollen sicher eine interkulturelle Öffnung - wo aber können sie sich dafür fit machen?

Die Beobachtung eines Arbeitsmigranten der ersten Generation unterstrich das auf seine Weise. Er hat das Gefühl, dass in all den Jahren, in denen er in Deutschland ist, die Mehrheitsgesellschaft sich nie richtig geöffnet hat, sondern immer nur die Erwartung an die MigrantInnen formuliert, sich zu integrieren. Und dabei wäre nicht einmal klar, was damit gemeint sei.


Die Idee, ein Migrationsmuseum - auch als kulturelles Symbol - aufzubauen, ist aus Sicht von Jens Herwig eine gute Idee. Es wäre auch die Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft sich in den Prozess der Integration einzugliedern. Die besten Integrationsmaßnahmen für MigrantInnen nutzen wenig, wenn in der Mehrheitsgesellschaft nicht die Bereitschaft vorhanden ist, sie bei sich aufzunehmen. Ganz am Anfang - so Jens Herwig - stehe man aber nicht. So sei in einigen Bundesländern
interkulturelles Lernen Bestandteil der Lehramtsprüfung. Dies sei ein kleiner Schritt. Insgesamt aber habe sich die Mehrheitsgesellschaft dem Thema Integration gegenüber sehr passiv verhalten, wenn nicht gar ablehnend. Hier müsse - so die einhellige Meinung - mehr geschehen, und da sei auch das BAMF in der Pflicht.

Was die Arbeitswelt angeht, wird auch einiges von den Gewerkschaften angeschoben. So läuft beim DGB Bildungswerk ein Projekt zur interkulturellen Qualifizierung in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen. In einem Projekt, das zusammen mit dem Bundesinstitut für Berufliche Bildung durchgeführt wird, ist interkulturelle berufliche Ausbildung das Thema. Hier sind große Betriebe mit einbezogen.

Ein Diskussionsteilnehmer verwies auf die niederländischen Erfahrungen mit Integration und Sprachkursen. Dabei habe sich zweierlei gezeigt. Zum einen habe sich gezeigt, dass 600 Stunden Niederländisch nicht ausreichen, um die Sprache zu lernen. Dies auch deshalb, weil man es mit verschiedenen Zielgruppen und unterschiedlichen Bildungsstandards zu tun hat. Zum anderen können die MigrantInnen das, was sie gelernt haben, in ihrem Wohnumfeld kaum anwenden und verbessern, also verlernen sie das Wenige wieder. Die Sprachkurse seien in den Niederlanden eigentlich gescheitert. Diese Gefahr bestehe auch für Deutschland.

Jens Herwig bestätigte das weitgehend. Einer Studie zufolge waren nur rund sieben Prozent nach 600 Stunden Sprachunterricht in der Lage, einigermaßen verständlich Holländisch zu sprechen. 600 Stunden seien in der Tat sehr knapp bemessen. Da das nun aber einmal so festgelegt sei, müsse man das Beste daraus machen.

Eine Nachfrage gab es auch zu dem Eigenanteil von einem Euro pro Stunde, den die Kursteilnehmer bezahlen müssen. Wenn der Unterricht in Vollzeit stattfindet und die Leute nicht arbeiten gehen können und auf Sozialhilfe angewiesen sind, seien 630 Euro insgesamt natürlich viel Geld.

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Beim Eigenanteil - so Jens Herwig - seien ihm die Hände gebunden, da der so festgelegt wurde. Allerdings gibt es auch Kurse in Teilzeit. Wenn jemand eine Arbeit hat, kann er diese Möglichkeit wahrnehmen. Das muss allerdings beantragt werden.

Ein Diskussionsteilnehmer von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk stellte wie andere auch fest, dass das BAMF seinen Integrationsansatz sehr auf Sprachförderung reduziert. Gelungene Schritte der Integration - so seine Meinung - müssen auf jeden Fall die berufliche Seite mit einbeziehen. Dies sei aber nicht allein eine staatliche Aufgabe. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollten da gemeinsam mitwirken und entsprechende Netzwerke entwickeln. Es wäre Erfolg versprechend, wenn die Handwerksbetriebe ihre Erfahrungen aus dem Handwerk mit denen der Betriebsräte aus der Industrie bündeln und gemeinsam Projekte entwickeln. Die Frage der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen ist für das Handwerk gleichermaßen von Bedeutung wie für ArbeitnehmerInnen. Davon hängen zum Beispiel Existenzgründungen im Handwerk ab.

Volker Roßocha vom DGB griff den Vorschlag auf und bot eine stär-kere Zusammenarbeit an. Gerade im Bereich Integration gibt es verschiedene Kooperationen auch mit der Arbeitgeberseite, die sicher erweitert werden können. Einbezogen sind da auch Träger wie das Jugendheimstättenwerk oder die Revierarbeitsgemeinschaft für kulturelle Bergmannsbetreuung.

Eine praktische Frage bezog sich auf das Zertifizierungsverfahren der Träger der Sprachkurse durch das BAMF. Die Bewerbungsfrist  sei sehr kurz gewesen und generell habe das BAMF die Hürden gerade für kleine Vereine sehr hoch gesteckt. Hier war der Eindruck entstanden, dass das BAMF große Träger bevorzuge. Aber gerade kleine Träger seien oft flexibler. So wird etwa Kinderbetreuung mit angeboten oder es werden reine Frauengruppen gebildet, da sonst oft Teilnehmerinnen mit islamischem Hintergrund nicht kämen.

Den Vorwurf, das BAMF würde die Großen bevorzugen, mochte Jens Herwig so nicht stehen lassen. Er selbst habe bayerische Sprach-kursträger zertifiziert. Es wären auch sehr kleine Träger dabei gewesen, die für die Durchführung von Sprachkursen Kooperationen mit anderen eingegangen seien. Wenn das Konzept glaubhaft und vernünftig erschiene, würde zertifiziert. Das Problem kleiner Sprachkursträger läge darin, dass sie wirtschaftlich die Spreizung der Kurse entsprechend dem Leistungsstand der TeilnehmerInnen alleine nicht schaffen könnten. Daher habe er gerade kleine Träger aufgefordert, zu kooperieren. Wenn sich ein Träger auf Unterricht für Frauen spezialisiert habe, könne er mit anderen zusammenarbeiten, etwa mit der Volkshochschule, die den entsprechenden Kurs an den spezialisierten Träger weiterleitet. Was die Termine angehe, sieht Herwig keine Enge. Im Übrigen könnten Anträge auch weiterhin eingereicht werden, da es keine Ausschlussfrist gab.

Auch wenn durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes erst einmal gestoppt wurde, sind die inhaltlichen Fragestellungen zum Verhältnis von Integration und Sprachvermittlung sowie die Praxis der Umsetzung nicht obsolet. Sie werden im Gegenteil künftig wieder aufgegriffen werden. Die Frage der Integration bleibt aktuell.

 

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