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Volker Roßocha; DGB Bundesvorstand: Integration und Gewerkschaften

29.12.2003

Wenn wir am 10. Dezember, dem UN-Tag der Menschenrechte, über Anforderungen an die Integrationspolitik diskutieren, müssen wir auch aktuelle Vorgänge mit einbeziehen. Daher zunächst eine Vor bemerkung zur Einordnung des Themas.


Das Bundesverfassungsgericht hat über das rechtmäßige Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes zu entscheiden. Es wird am 18. Dezember 2002 sein Urteil veröffentlichen. Sollte das Verfassungsgericht das rechtmäßige Verfahren bestätigen, so können die wesentlichen Vorschriften des Gesetzes am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Sollte das Gericht entscheiden, dass die Nachfrage des Bundesratspräsidenten und die Bewertung der Antwort des Minis-terpräsidenten Brandenburgs verfassungswidrig war, so ist ein neues Gesetzgebungsverfahren erforderlich.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "kommen - bleiben - teilhaben! Anforderungen an die Integrationspolitik" entnommen.

volker roßochaDas Zuwanderungsgesetz sieht hinsichtlich der Umsetzung die Verabschiedung von Rechtsverordnungen vor. Vorgesehen sind Rechtsverordnungen zur Durchführung, eine Beschäftigungsverordnung und die so genannte Ausländerintegrationsverordnung. Zwar wurde in den letzten Monaten über die Inhalte der Verordnungen beraten, die CDU/CSU-geführten Bundesländer haben diese Beratungen aber teilweise blockiert bzw. unter dem Vorbehalt der Verfassungsgerichtsentscheidung geführt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes beeinflusst also wesentlich die Basis für unsere Diskussion, aber einige der bereits eingeleiteten Veränderungen bleiben in Kraft unabhängig von dem Urteil.

Ich möchte nunmehr das Thema dieser Tagung anhand von sechs Fragestellungen skizzieren, die gleichzeitig auf die Zielgruppen für Integrationsmaßnahmen verweisen:

1. Hat die Debatte um die Zuwanderung und die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes zu einer Veränderung in der Gesellschaft geführt? Zugespitzter: Ist die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland integrationsfähig?

Aus meiner Sicht reicht es nicht aus, den Satz „Deutschland ist ein Einwanderungsland" gebetsmühlenartig zu wiederholen und auf die der Vergangenheit erfolgte Einwanderung hinzuweisen. Die Zu wanderungskommission und der DGB hatten – gerade wegen der bisherigen, auf Abwehr ausgerichteten Ausländerpolitik und deren Folgen für die Einstellungen in der Bevölkerung – eingefordert, das Gesetzgebungsverfahren öffentlich zu begleiten. Die Bundesregie rung dagegen hat darauf gesetzt, Kompromisse mit den Unions parteien zu finden. Sie ist damit gescheitert.

Insofern hat die Debatte um das Zuwanderungsgesetz nicht zu einem Abbau von vorhandenen Ängsten und Vorbehalten geführt, im Gegenteil: Die an Symbolen geführte Auseinandersetzung hat eher noch die Vorurteile verschärft. Dazu beigetragen haben auch das von der Bundesregierung herausgegebene Faltblatt zum Zuwanderungsgesetz und die Äußerung von Innenminister Schily in der Süddeutschen Zeitung. In einem Interview erklärte Schily, die beste Integration sei für ihn die Assimilierung.

Notwendig ist ein Perspektivenwechsel hin zu einer gestaltenden Einwanderungspolitik, verbunden mit entsprechenden politischen Signalen an die Bevölkerung und die Gesellschaft. Die Debatte um die so genannte Leitkultur hat gezeigt, wie steinig der Weg ist. Die Politik und die Gesellschaft müssen eine Identität als offene und zivile Gesellschaft finden, in denen Einwanderer nicht als Belastung sondern als Bereicherung angesehen werden.

Einen Perspektivenwechsel bedarf es aus unserer Sicht auch bei der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen, die ich nur in drei Stichworten ansprechen will:

Auch nach der Neufassung des Staatsangehörigkeitsrechts bleibt die Forderung nach genereller Hinnahme der Mehrfachstaatsange-hörigkeit auf der Agenda. Die kürzlich abgeschlossene Übereinkunft zwischen Italien und Deutschland zur gegenseitigen Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit wird dazu führen, dass sich mehr italienische Staatsangehörige der ersten und zweiten Generation einbürgern lassen und an den demokratischen Prozessen in Deutschland teilhaben können.

Verbessert werden müssen die politischen Partizipationsmöglichkeiten, auch für Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nicht angenommen haben. Hier muss zumindest das kommunale Wahlrecht auch auf Einwanderer aus Drittstaaten ausgeweitet werden.

Notwendig ist darüber hinaus eine umfassende Umsetzung der Richtlinien der Euro-päischen Union zur Antidiskriminierung in nationales Recht. Letztlich ist die Bekämpfung des Rassismus eine wichtige Aufgabe zur Schaffung der Integrationsfähigkeit der Gesellschaft. Diese sollte verbunden werden mit einer Strategie, wie sie zum Beispiel im Aktionsplan gegen Rassismus des „Netzes gegen Rassismus, für gleiche Rechte" beschrieben ist.

2. Welches Bild – welche Zielsetzung wird eigentlich mit dem Begriff der Integration verbunden?

Für uns als Gewerkschaften muss eine zukunftsorientierte Integrationspolitik nachhaltig gestaltet sein; sie verfolgt das Ziel der dauerhaften gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Eingliederung sowie der faktischen Gleichstellung. Eine Integrationspolitik, die nicht als Politik der Anpassung verstanden wird, muss sich an der familiären und sozialen Situation der Einwanderer orientieren und ihre Kultur zum Ausgangspunkt für die Maßnahmen machen.

Integration ist als Prozess zu verstehen, der mit einer möglichst umfassenden Beratung und Information beginnt. Die Neueinwanderer müssen vor bzw. spätestens bei der Einreise wissen, welche Maßnahmen angeboten werden. Integration hat einen Anfang, aber Integration hat kein abprüfbares Ende. Daher steht für uns auch die Einbürgerung – anders als für den bayerischen Innenminister – nicht am Ende des Prozesses oder für einen erfolgreichen Abschluss. Die Einbürgerung ist ein Vehikel zur besseren Teilhabe an  zur besseren Integration.

Eine Integrationspolitik muss scheitern, wenn sie die Einwanderer als defizitär einstuft, deren Defizite durch Maßnahmen ausgeglichen werden müssen. Aus unserer Sicht ist ein Positivansatz notwendig, der vorhandene Kompetenzen berücksichtigt und ausbaut.

3. Für welche Gruppen ist ein Angebot an Integrationsmaßnahmen erforderlich?

Mit dem Zuwanderungsgesetz werden erstmals Integrationsangebote und der Anspruch darauf – wenn auch nur für einen kleinen Teil der Neueinwanderer – gesetzlich geregelt. Entgegen der grundsätzlichen Zielsetzung des Zuwanderungsgesetzes sollen Einwandererinnen und Einwanderer, die über das Auswahlsystem oder als Hochqualifizierte eine Niederlassungserlaubnis erhalten, von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Das gilt auch für Migrantinnen und Migranten, die aus humanitären Gründen aufgenommen und deren Abschiebung wegen einer Gefahr für Leib und Leben oder die Freiheit unzulässig ist.

Der DGB und seine Gewerkschaften halten diese Einschränkungen bei dem Rechtsanspruch auf Teilnahme für eine Fehlentscheidung, die dringend einer Korrektur bedarf. Aus unserer Sicht sollte allen Neueinwandernden, die eine Perspektive für einen längerfristigen bzw. dauernden Aufenthalt haben, ein Rechtsanspruch eingeräumt werden. Einen Rechtsanspruch müssen auch die Migrantinnen und Migranten erhalten, die bereits in Deutschland leben. Das gilt auch für Flüchtlinge.

4. Welche Art von Maßnahmen sind notwendig?

Aus Sicht der Gewerkschaften ist ein Angebot an Basisintegrations-maßnahmen eine wichtige Voraussetzung, um eine künftige soziale Deklassierung neu einwandernder Arbeitskräfte und ihrer Familien zu verhindern. Sie müssen mit dem Ziel der eigenständigen und gesicherten Lebensführung gestaltet werden.

Zu den Basisintegrationsmaßnahmen zählen zunächst individuelle Integrationspläne, die in einer ausführlichen Beratung entwickelt werden. Dabei müssen die Kompetenzen, wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse usw. und nicht nur Abschlüsse berücksichtigt werden. Die Basisberatung sollte neben der Entwicklung von Plänen auch die gesundheitliche Beratung und eine Hilfestellung für die Wohnungssuche mit einbeziehen. Integrationslotsen sollten diese erste Beratung er-gänzen. Die Lotsen haben die Aufgabe, die Integrationsmaßnahmen sozialpädagogisch zu begleiten und Vorschläge für eine mögliche Anpassung der Integrationspläne zu entwickeln.

Das Zuwanderungsgesetz sieht keinen Anspruch auf eine umfassende Beratung als Ausgangspunkt für die weiteren Maßnahmen vor. Die Ausländerbehörde soll lediglich den Anspruch auf einen Sprachkurs feststellen.

Für einen Großteil der Einwanderer wird ein Sprachkurs notwendig sein. Das Zuwanderungsgesetz sieht einen so genannten Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils 300 Stunden vor.

Ziel sind entsprechend § 8 des Entwurfs der Ausländerintegrations-verordnung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bedeuten, sich im alltäglichen Leben, einschließlich in Kontakten mit Behörden, sprachlich zurecht finden können, ein dem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch führen zu können und einen deutschsprachigen Text des täglichen Lebens lesen und verstehen sowie die wesentlichen Inhalte münd-lich wiedergeben zu können.

Diese Zielsetzungen entsprechen im Wesentlichen auch unseren Vorstellungen. Allerdings gehören Informationen über die Gesellschaft und ihre politischen Partizipationsmöglichkeiten genauso zu den Inhalten, wie die über das Wirtschafts- und Sozialsystem. Damit tragen die Inhalte der Sprachkurse auch zur Vermittlung demokratischer Wertorientierungen bei.

Außerdem sollten die Kurse auch eine Grundlage für anschließende fachsprachliche Ausbildung sein, die für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

Da nicht alle Einwanderer bereits bei der Einreise über einen Arbeitsplatz verfügen werden, insbesondere im Fall der Familienangehörigen, sind Maßnahmen zur beruflichen Orientierung notwendig. Diese sind in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung anzubieten. Im Zuwanderungsgesetz werden dazu keine Aussagen gemacht. Allenfalls bestehen mit dem so genannten Integrationsprogramm, das noch entwickelt werden soll und dessen Finanzierung völlig ungeklärt ist, Ansatzpunkte für die Entwicklung solcher Maßnahmen.

Wir als Gewerkschaften, aber auch ein Teil der großen Unternehmen, bieten mit unseren Trägern Kurse an, in der die berufliche Orientierung in Verbindung mit der Sprachvermittlung im Vordergrund steht. Die Durchführung dieser Kurse ist gefährdet. In NRW und anderen Bundesländern, aber auch beim Bund selbst werden die finanziellen Mittel für die freiwilligen Leistungen zugunsten der Pflichtleistungen abgebaut. Kurse, die Sprache und Beruf miteinander verknüpfen, müssen auch in Zukunft durchgeführt werden.

Die berufliche Ausbildung und die Eingliederung in das Beschäftigungs-system sind – neben der Sprache – die wichtigsten Bereiche der Integration. Die Aufnahme einer Beschäftigung bietet nicht nur die Gewähr für einen sicheren Lebensunterhalt sondern auch durch die betrieblichen Strukturen Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Menschen anderer Herkunft. Hier haben die Unternehmen eine besondere Verantwortung. Sie müssen entsprechende Maßnahmen anbieten, gerade dann, wenn sie über einen Mangel an qualifizierten Fachkräften klagen.

Bei der Organisation der Basisintegrationsmaßnahmen setzen die Gewerkschaften auf eine Qualitätssicherung, die durch die freie Auswahl der Angebote verstärkt werden kann. Das Wohnortzuweisungs-gesetz und die Möglichkeit der Ausländerbehörden, MigrantInnen direkt einem Kursträger zuzuweisen, erschweren die Förderung der Motivation. Kontraproduktiv ist ebenfalls die im Gesetz festgeschriebene Teilnahmeverpflichtung, die ebenfalls von der Ausländerbehörde festgestellt werden soll. Dies gilt auch für die Verpflichtung der Träger, ein unentschuldigtes Fehlen der Ausländerbehörde mitzuteilen. Die Übernahme von Kontrollaufgaben, die sich negativ auf den Aufenthaltsstatus auswirken können, beeinträchtigen das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen den Trägern und den Teilnehmenden.

gespraechsrunde

Im Rahmen der Debatte um das Zuwanderungsgesetz spielte die Finanzierung der Sprachkurse eine besondere Rolle. Nach dem Gesetz trägt der Bund die Kosten für den Basis- und die Länder die Kosten für den Aufbausprachkurs. Wegen der Einwendungen der Länder wurde auch die Verpflichtung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Mitfinanzierung eingeführt. Nach § 7 der Aus-länderintegrationsverordnung müssen die Teilnehmenden einen Euro pro Stunde an den Kursträger entrichten. Diese Regelung steht aus unserer Sicht im Widerspruch zum Zuwanderungsgesetz selbst. Dort wird in § 43 Abs. 3 formuliert, dass eine angemessene Teil-nahmegebühr „unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit" erhoben werden kann.

Fraglich ist, ob aus dieser Kann-Bestimmung eine Verpflichtung abgeleitet werden kann und auch ob bei allgemeiner Teilnahmegebühr von einem Euro die Leistungsfähigkeit ausreichend berücksichtigt ist. Die Finanzierung der Basisintegrationsmaßnahmen sollte aus unserer Sicht vollständig vom Bund übernommen werden.

5. Integration von Kindern und Jugendlichen

Eine weitere Herausforderung bezieht sich auf die Integration von Kindern und Jugendlichen von Neueinwanderern, aber auch auf die Reduzierung von Benachteilungen von Migrantenjugendlichen der dritten und vierten Generation.

Dabei will ich noch einmal deutlich machen, dass, betrachtet man den Bildungsstand der Elterngeneration, die Jugendlichen über wesentlich höhere Qualifikationen verfügen, auch wenn nach wie vor ein deutlicher Bildungsabstand gegenüber den einheimischen deutschen Kindern und Jugendlichen besteht.

Die Situation, aber auch die Probleme sind bei den Kindern von Neueinwanderern, Kindern von deutschen MigrantInnen und von alteingesessenen MigrantInnen vergleichbar. Nicht unberücksichtigt bleiben dürfen Kinder von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern. Notwendig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit insbesondere durch Veränderungen in den allgemeinbildenden Schulen, in der Jugendarbeit und bei der beruflichen Ausbildung.

Hier möchte ich auf den Beschluss der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung" des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit aus dem Jahr 2000 und auf die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission hinweisen. Auch in unseren Grundsätzen für die Regelung der Einwanderung finden sich Vorschläge und Forderungen. Wir sollten nicht länger über die Ergebnisse der Pisa-Studie lamentieren, sondern die Vorschläge endlich umsetzen.

6. Eingliederung von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten

In der öffentlichen Diskussion wird die mangelnde Integration der so genannten Veteranen betont. Teilweise wird auch, so etwa Jürgen Rüttgers, von mangelnder Integrationsbereitschaft gesprochen. Herangezogen wird dann immer die Sprachfähigkeit der Ehefrauen tür-kischer Migranten. Häufig kommt noch die Behauptung hinzu, dass zum Beispiel Türken, die in Ballungsräumen wohnen, die Sprache nicht lernen wollten. Nicht gefragt wird, ob es ausreichend Angebote gegeben hat. Nicht gefragt wird außerdem, ob zur Zeit der Einreise – aufgrund der beruflichen Situation und der individuellen Voraussetzungen – überhaupt eine Möglichkeit zur Teilnahme bestand.

Es geht bei dieser Zielgruppe nicht um eine „nachholende Integration" sondern um die Verbesserung der Chancen zur Teilhabe. Wir als Gewerkschaften sollten den Begriff der nachholenden Integration nicht weiter verwenden. Er suggeriert, dass MigrantInnen, die 20 und mehr Jahre in Deutschland leben, sich nicht integriert hätten. Notwendig sind, entsprechend der sozialen Situation und unter Berücksichtigung der strukturellen Probleme, Maßnahmen zur Wiedereingliederung bzw. zur Beseitigung von Benachteiligungen. Der Armutsbericht 2000 der Hans-Böckler-Stiftung weist darauf hin, dass 60 Prozent der ausländischen und fast 50 Prozent der deutschen MigrantInnen unter der Niedrigeinkommensschwelle leben. Die Gründe, so der Bericht, sind nicht bei den MigrantInnen selbst zu suchen; sie liegen häufig an einer gesellschaftlich gewollten Konservierung der Einwanderungssituation. Das heißt auch in einem Mangel an ausreichenden Weiterbildungs- und Förderangeboten.

Aus unserer Sicht sind notwendig:

Ein sicherer Aufenthalt als eine Voraussetzung für die Integration. Bei Migrantinnen und Migranten, die nur für drei oder sechs Monate geduldet werden, steht die Frage des Aufenthalts im Vordergrund und nicht die der Integration. Wir brauchen daher eine so genannte Schlussstrichregelung, die allen bereits lange in Deutschland Lebenden einen sicheren Aufenthalt bietet.

b Die Aufhebung der arbeitsrechtlichen Diskriminierungen und eine Aufhebung der Wartefristen für nachziehende Familienangehörige. Aufgehoben werden muss auch die Nachrangigkeit beim Zugang zum Arbeitsmarkt für bereits in Deutschland lebende MigrantInnen. Das Zuwanderungsgesetz schreibt diese Benachteiligung weiter fort.

c Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen und beruflichenQualifikation, insbesondere für die zweite und dritte Generation, u.a. auch durch eine Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen. Im Rahmen der Umsetzung der Hartz-Vorschläge muss ein besonderes Augenmerk auf die Zielgruppe MigrantInnen gelegt werden. Bislang jedenfalls gibt es keine Erwähnung.

Darüber hinaus dürfen nach Auffassung der Gewerkschaften die Sprachkurse nicht länger auf die Gruppe der Neueinwanderer ein-geschränkt werden. Nach dem Zuwanderungsgesetz und der Aus-länderintegrationsverordnung haben Migranten, die bereits in Deutschland leben, keinen Anspruch auf die Teilnahme an den Sprachkursen. Sie dürfen nur teilnehmen, sofern Kursplätze frei sind.

Außerdem muss – entsprechend § 4 der Integrationsverordnung – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erst einer Teilnahme zustimmen.

Am Schluss sei noch festgestellt: Ein großer Teil der ausländischen und deutschen MigrantInnen ist Bestandteil der Gesellschaft der Bundesrepublik. Migrantinnen und Migranten kommen in der Gesellschaft zurecht; sie sind in Ausländerbeiräten oder kommunalpolitisch aktiv; sie tragen zur Sicherung der Sozialsysteme bei, sie gründen Unternehmen und schaffen Arbeitsplätze. Sie vertreten als Betriebsräte oder Vertrauensleute die Interessen aller Beschäftigten im Betrieb.

Wenn ein Teil von ihnen dennoch von höherer Arbeitslosigkeit betroffen ist und niedrigere Bildungsabschlüsse aufweist, so liegt dies nicht an einer mangelnden Integrationsbereitschaft, nicht an einer anderen Staats-angehörigkeit oder Kultur sondern vielmehr an gesellschaftlichen Ausgrenzungsprozessen. Daher gilt: Die Bekämpfung der Ausgrenzung und der Arbeitslosigkeit und die Schaffung einer ausreichenden Zahl an Ausbildungsplätzen ist die beste Form der Integration von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft und das Arbeitsleben.

Nachfragen und Diskussion ?

 Wie soll das Zuwanderungsgesetz in der Praxis umgesetzt werden? Wie sehen die einzelnen Beratungs- und Integrationsschritte aus? Solche auf die tägliche Arbeit gerichteten Fragen durchzogen die Diskussion – immer unter der Einschränkung, dass das Bundesverfassungsgericht über das Zustandekommen des Bundesratsbeschlusses zum Zuwanderungsgesetz noch urteilen wird. Aber auch unabhängig von dem Urteil stehen diese Aufgaben künftig an.

Ein erster Aspekt der Diskussion bezog sich auf die Frage, wie das Integrationskonzept und die Politik der Bundesregierung in diesem Bereich ausgerichtet sind. Ein Diskussionsteilnehmer forderte das Integrationskonzept zügig weiterzuentwickeln. Dabei ging es ihm vor allem um die politische, soziale und berufliche Integration. Hier müsse seiner Meinung nach nicht nur mehr stattfinden, sondern auch differenzierter vorgegangen werden. Hausfrauen bräuchten eben andere Integrationsmaßnahmen als Leute, die in den Beruf wollen, Junge andere als Ältere. Er würde es sich wünschen, dass über diese Fragen eine breite gesellschaftliche Diskussion stattfände. Vielleicht - so seine Hoffnung – gibt es in Deutschland vergleichbar zu anderen Ländern eines Tages ein Migrationsministerium, das sich konzentriert um Zuwanderung und Integration kümmert.

An die Politik der Bundesregierung richtete eine Diskussionsteilnehmerin kritische Fragen. In der Koalitionsvereinbarung ist festgehalten, dass Integration eine Querschnittsaufgabe ist, und das Thema taucht auch in den verschiedenen Politikfeldern auf. Allerdings gehe es dort nur um sehr pauschale Aussagen. Konkrete Zielsetzungen, etwa im Bereich Bildung oder berufliche Orientierung, fehlten, so die Teilnehmerin. Daneben ist auch unklar, was aus dem Antidiskriminierungsgesetz wird. Es muss bis Mitte 2003 verabschiedet werden. Die Aussagen in der Koalitionsvereinbarung dazu sind ebenfalls sehr dünn.

Die neu erfolgte Aufteilung auf diesem Politikfeld in BAMF auf der einen Seite und Ausländerbeauftragte bzw. jetzt Staatssekretärin auf der anderen Seite soll dazu genutzt werden, auch inhaltlich eine Arbeitsteilung vorzunehmen. Das BAMF soll sich um die Integration der MigrantInnen kümmern und die Staatssekretärin die Mehrheitsgesellschaft auf die Integration vorbereiten.

Das Integrationsprogramm ist - so Volker Roßocha in einer Antwort - kein umfassendes Konzept wie es die Zuwanderungskommission oder der DGB eingefordert haben. Aber selbst die vorgesehenen Maßnahmen werden gefährdet sein, wenn die Bundesländer und der Bund nicht zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

Beim Antidiskriminierungsgesetz geht Volker Roßocha davon aus, dass die Regierung sich um eine fristgerechte Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien bemühen wird, um die Frist einzuhalten. Damit umfassende rechtliche Regelungen dazu beitragen, die soziale Benachteiligung von MigrantInnen in Zukunft zu verhindern, fordern die Gewerkschaften eine umfassende Umsetzung der Richtlinien.

Jens Herwig vom BAMF erläuterte in der Diskussion, wie die Integrationskurse im Einzelnen aussehen. Es gibt einen Basis- und einen Aufbausprachkurs, an den sich ein Orientierungskurs an-schließt. Basis- und Aufbausprachkurs umfassen je 300 Stunden und werden in der Regel in Vollzeit abgehalten, das heißt etwa 25 Wochenstunden. Die Teilnehmerzahl soll in der Obergrenze bei 20 bis 25 Kursteilnehmern liegen. Für die Durchführung der Kurse werden private und halbstaatliche Träger zertifiziert, die dann den Unterricht durchführen.

Die Durchführung sieht für die Betroffenen einen Eingangssprachtest vor, durch den die Kenntnisse festgestellt werden. Entsprechend diesen Kenntnissen werden die TeilnehmerInnen auf die verschiedenen Kurse verteilt. In diesen wird die Sprache dann in einem unterschiedlichen Tempo vermittelt. Daneben gibt es auch ein verkürztes Modell für diejenigen, die relativ schnell lernen. Sie absolvieren den Kurs in 450 Stunden.

Der Orientierungskurs umfasst dreißig Stunden und wird ausschließlich in Deutsch abgehalten. Die Inhalte sind noch nicht endgültig definiert. Im Wesentlichen geht es um eine Einführung in Kultur und Gesellschaft.

Eine zentrale Schlüsselfunktion bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes kommt den Ausländerbehörden zu. Sie müssen die Beratungsleistungen vollbringen, um die MigrantInnen und die NeuzuwandererInnen auf die Kurse zu verteilen. Oft fehlen aber noch die nötigen Informationen und Verwaltungsvorschriften.

Jens Herwig erläuterte auch die neue organisatorische Aufteilung bei der Zuwanderungspolitik. Das BAMF ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums. Daneben gibt es die Inte-grationsstaatssekretärin Marieluise Beck. Sie ist dem Bundesfamilienministerium zugeordnet und gegenüber dem BAMF nicht weisungsbefugt. Diese Trennung, so Herwig, müsse sich im politischen Alltagsgeschäft erst einmal einspielen.

Eine konkrete Nachfrage zielte auf die Anerkennung von Berufen, die im Ausland ausgeübt wurden bzw. nach den Möglichkeiten, ob und wie Anpassungskurse möglich sind und von der Arbeitsverwaltung gefördert werden.

Es gibt - so Volker Roßocha - staatliche Schulungsmaßnahmen, um eine berufliche Qualifikation, die im Ausland erworben wurde, wo nötig für die hiesigen Anforderungen aufzustocken. Das wird auch gelungen sind, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden, wie die Förderung mög-lich ist. Allerdings gibt es in den Pflegeberufen im Ausland erworbene Qualifikationen, die hier praktisch komplett wertlos sind und verloren gehen. Dies ist etwa bei Qualifikationen der Fall, die in Afghanistan oder dem Iran erworben wurden. Dagegen wenden sich die Gewerkschaften.

Die Diskussion führte damit auch zu der Frage nach den Kosten für die Integrationskurse. Der DGB hat die Kosten durchgerechnet und kommt auf ein Minimum von 4,50 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn. Das schließt eine vernünftige Beratung mit ein und sichert einen qualitativ angemessenen Unterricht.

Zum Abschluss der Diskussion ging es um die Frage, wie Integration definiert werden könne. Die Aussage von Otto Schily in der Süddeutschen Zeitung, dass Assimilierung die beste Form der Integration sei - so Volker Roßocha – sei meilenweit von dem entfernt, was die Gewerkschaften unter Integration verstehen. Deshalb müsse die eigene Position und Definition von Integration dargestellt werden. Eine gemeinsame Definition mit der Bundesregierung oder auch nur mit dem BAMF, fürchtet er, wird nicht gelingen. Jens Herwig warnte vor einer zu strikten Definition. Er erinnerte an die Bemerkung von Volker Roßocha, dass Integration vor allem ein Prozess sei, ein Abschlusszeugnis für gelungene Integration gebe es nicht. Dies kann aus Sicht von Volker Roßocha Bestandteil der Definition sein. Im Übrigen - so verschiedene Einwürfe – gebe es auch innerhalb Deutschlands verschiedene kulturelle Gegebenheiten, keine deutsche Identität an sich, sondern Teilidentitäten. Und wer von Bayern ins Rheinland zöge oder umgekehrt, könne sich integrieren. Wieweit er sich aber assimilieren wolle, sei eine ganz andere Frage.

 

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