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„Diskriminierung gegenüber den neuen EU-Ländern beendet“: Italien schafft Übergangsbestimmungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab

20.08.2006

Die italienische Regierung unter Ministerpräsident Romano Prodi hat am 21. Juli 2006 die bestehenden Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber acht der zehn am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten aufgehoben.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Europa:Mobil August 2006" entnommen.

„Wir haben die Diskriminierung gegenüber den neuen EU-Ländern beendet“, erklärte ein Regierungssprecher. Damit schließt sich Italien den Ländern an, die die Beschränkungen entweder gar nicht erst angewendet haben – Schweden, Großbritannien, Irland – bzw. nach zwei Jahren Laufzeit im Mai dieses Jahres beendeten. Das waren Spanien, Finnland, Portugal und Griechenland. Frankreich lässt die Restriktionen über längere Zeit auslaufen. Im April hatte die scheidende Mitte-Rechts-Regierung noch erklärt, die Übergangsregelung für weitere drei Jahre anwenden zu wollen.

Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung der italienischen Regierung und erklärte, dass die Maßnahme die italienische Wirtschaft stärken werde. Sie verwies dabei auf eine Untersuchung, die belegt, dass die alten EULänder, die die Übergangsregelung nicht nutzen, davon profitiert haben. Gleichzeitig hat das Kabinett in Rom beschlossen, 350.000 Nicht-EU-Bürgern eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu geben. Da die Vorgängerregierung für dieses Jahr bereits eine Quote von rund 170.000 beschlossen hatte, summiert sich das auf 520.000. In Italien werden seit längerer Zeit jährlich Quoten für Arbeitserlaubnisse festgelegt, die überwiegend von Menschen beantragt werden, die sich ohne Papiere im Land aufhalten.

Beide Entscheidungen wurden sicher auch dadurch forciert, dass kurz zuvor in Süditalien ein Lager entdeckt wurde, in dem Papierlose aus Polen und afrikanischen Staaten wie Sklaven gehalten wurden und zu menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten mussten.

 

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