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Beratung: Betriebsvereinbarung für Chancengleichheit und partnerschaftliches Verhalten entwickeln

06.01.2009


Chancengleichheit von Arbeitnehmenden und Aktivitäten gegen Diskriminierung werden zunehmend in Unternehmens- und Verwaltungskulturen verankert. Vor allem vor dem Hintergrund des Nationalen Integrationsplanes sollten sie jedoch auf eine sozial-partnerschaftliche Basis gestellt werden. Dies kann nachhaltig und effektiv mittels Betriebs- und Dienstvereinbarungen geschehen.

Inhalt

  • Betriebsvereinbarung für partnerschaftliches Verhalten – Hintergrundinformationen
  • Grundsätze und Ziele der Betriebsvereinbarung
  • Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Verfahren bei Verstößen gegen die Inhalte der Betriebsvereinbarung
  • Maßnahmen zur Förderung von Chancengleichheit
  • Maßnahmen zur Förderung von antidiskriminierendem Verhalten
  • Umsetzungsmodalitäten

Ihr Nutzen

Wir beraten Betriebs- und Personalräte bei der Entwicklung einer Betriebsvereinbarung für partnerschaftliches Verhalten und zur Chancengleichheit. Aufgegriffen werden Regelungen zur Vorbeugung gegen Diskriminierung, zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur interkulturellen Sensibilisierung und zum Umgang mit Beschwerden bei Diskriminierung.

ReferentInnenprofil

Die Beratung wird von einem/r Juristen/Juristin begleitet und von einem/r Experten/ Expertin aus der Praxis durchgeführt.

Zielgruppe

  • Betriebsräte
  • Personalräte 

Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot – bitte sprechen Sie uns an!

Shannon Pfohman
Telefon 02 11/43 01-233
shannon.pfohman@dgb-bildungswerk.de

Ergänzende Angebote

 

 

 

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