Menschen ohne Aufenthaltstitel: Diskussionspapier des DGB veröffentlicht
Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) leben in Deutschland zwischen 500.000 und 1.000.000 Menschen ohne Papiere. Die Gruppe ist keineswegs homogen. Die meisten Papierlosen sind Plausibilitätsvermutungen zufolge Menschen, die legal mit oder ohne Visum eingereist sind und ihre Ausreisefrist haben verstreichen lassen. Das können Studierende sein, die nach ihrem Studium das Land nicht verlassen oder auch nicht nachzugsberechtigte Verwandten oder ganz einfach Touristen, die nicht wieder ausreisen. Andere Papierlose sind Menschen, die zunächst einen legalen Aufenthaltstitel haben, diesen aber verlieren. Das betrifft etwa abgelehnte AsylbewerberInnen oder Ehepartner, die ihren Aufenthaltstitel über den Partner ableiten konnten, ihn nach einer Scheidung aber verloren haben.
Unterschieden werden muss auch zwischen Menschen ohne Aufenthaltstitel und jenen mit Aufenthaltstitel, die aber keine Beschäftigung ausüben dürfen. Wenn sie das dennoch tun, fallen sie unter den Begriff der so genannten Schwarzarbeit. Auch wenn es Papierlose gibt, die Schwarzarbeit ausführen, müssen beide Phänomene deutlich voneinander getrennt werden.
Für Menschen ohne Aufenthaltstitel müssen aus Sicht des DGB die grundlegenden Menschenrechte gelten, die in verschiedenen internationalen Konventionen festgeschrieben sind. Das heißt zum Beispiel, dass Illegalisierte Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung haben müssen. Auch müssen Kinder und Jugendliche Zugang zur schulischen Bildung haben, unabhängig davon, ob sie unter die Schulpflicht fallen oder nicht, was in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Im Bereich der Beschäftigung plädiert der DGB für die von der ILO festgelegten Kernarbeitsnormen, die zum Beispiel Diskriminierungsverbot und gleiches Entgelt beinhalten. So können die Betroffenen vor Ausbeutung geschützt werden. Davon unabhängig soll ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft erarbeitet werden.
Daneben spricht sich der DGB dafür aus, dass die EU-Mitgliedstaaten auch weiterhin individuell entscheiden, ob sie Regularisierungsmaßnahmen durchführen, also Papierlosen einen Aufenthaltstitel erteilen.
Das Diskussionspapier kann heruntergeladen werden
