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Modul 11: Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz/Personalvertretungsgesetz gegen Diskriminierung

30.09.2008

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Module für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung" entnommen.

Methoden

  • Kleingruppenarbeit

Materialien

Ziel

Ziel ist es, mit den Teilnehmenden die Paragrafen des Betriebsverfassungs- und/oder des entsprechenden Personalvertretungsgesetzes zu identifizieren, die zur Integration von Migrantinnen und Migranten genutzt werden können.

Ablauf

Die Teilnehmenden teilen sich in Arbeitsgruppen auf. Sie versuchen mithilfe von Betriebsverfassungsgesetz oder Personalvertretungsgesetz die Paragrafen zu identifizieren, die zur Integration von Migrantinnen und Migranten geeignet sind. Die Gruppen erhalten Unterstützung durch die/den ReferentIn oder das Team. Zur weiteren Unterstützung ist es möglich, den Teilnehmenden eine Liste mit den Nummern der fraglichen Paragrafen auszuteilen. Bei mehreren Gruppen besteht die Möglichkeit, das Gesetz in Teilstücken bearbeiten zu lassen. Die Gruppen stellen ihre Ergebnisse im Plenum vor und diskutieren die Resultate. Im weiteren Verlauf wird im Plenum oder in Arbeitsgruppen darüber diskutiert, wie die Zugangsvoraussetzungen von Menschen mit Migrationshintergrund verbessert werden können.

Zeit

3 Stunden

* Die Regelungen im Personalvertretungsgesetz sind analog zu jenen im Betriebsverfassungsgesetz. Jedes Bundesland hat ein eigenes Personalvertretungsgesetz, das für die Beschäftigten von Einrichtungen der Länder und der Gemeinden gilt. Für die Beschäftigten von Bundeseinrichtungen gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz.

Vor dem Seminar muss also recherchiert werden, welches Personalvertretungsgesetz für die Teilnehmenden Relevanz besitzt.

 

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