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Berufsanerkennung soll verbessert werden: Ankündigung der Bundesregierung

01.01.2010

Zuwanderer, die einen Berufs- oder Studienabschluss im Ausland erworben haben, erhalten ab 2011 einen Rechtsanspruch auf ein Prüf- und Bewertungsverfahren der Qualifikation. Das hat das Bundeskabinett am 9. Dezember 2009 beschlossen.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration Januar 2010" entnommen.

Das Thema ist eine Art Dauerbrenner in den integrationspolitischen Debatten der letzten Jahre mit einer Reihe von Ankündigungen aus der Politik. Dies nun ist eine Regelung light, weil anders als die SPD es in der großen Koalition gefordert hatte, nicht auch ein Anspruch auf Nachqualifizierung geschaffen wird. Es bleibt darüber hinaus zunächst abzuwarten, wie die verschiedenen Anerkennungsverfahren einheitlich ausgestaltet werden.

(siehe auch Beitrag "Anerkennung von Qualifikationen - Studie belegt dringenden Handlungsbedarf")

 

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