Ein Kompromiss: Bleiberecht für langjährig Geduldete verlängert
Darauf einigte man sich auf der Innenministerkonferenz (IMK) am 4. Dezember 2009 in Bremen. Wie viele von der neuen Regelung profitieren, ist noch unklar, es ist von 15.000 bis 30.000 Menschen die Rede. Jeder Fall werde individuell geprüft. Man hoffe, dass sich in zwei Jahren das „Problem“ auf eine Restgröße von zehn Prozent reduziert hat. Was nach 2011 geschieht, ist jedoch völlig unklar.
Neu ist, dass neben der Verlängerung die Möglichkeit auf eine Aufenthaltserlaubnis besteht, wenn der Geduldete eine Schul- oder Berufsausbildung durchläuft oder mindestens eine Halbtagsbeschäftigung oder die Bemühung um eine Arbeitsstelle nachweisen kann.
Die Regelung des Bleiberechts für langjährig geduldete Ausländer betrifft jedoch nur Flüchtlinge, die sich zum 1. Juli 2007 acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben, bei Familien mit minderjährigen Kindern sind es sechs Jahre.
Der Großteil der Geduldeten profitiert deswegen nicht von der neuen Regelung. Rund 100.000 Menschen sind in Deutschland von Langzeitduldung betroffen, von denen etwa 60.000 bereits mehr als sechs Jahre in Deutschland leben. Für sie wurde keine Regelung getroffen, das Problem der Kettenduldung ist damit wieder einmal vertagt. Diese Menschen müssen weiterhin in ständiger Angst vor der Abschiebung leben.
Die SPD-geführten Bundesländer forderten vor der Konferenz eine weiter gehende Lösung, scheiterten jedoch letztlich am Widerstand der Unions- Mehrheit. Während die Vertreter der beiden Volksparteien unisono von einem mehr oder weniger gelungenen Kompromiss sprachen, waren die Grünen und Die Linke anderer Meinung. Flüchtlingsorganisationen und Kirchen begrüßten den Beschluss, pochten jedoch darauf, weitere Schritte zu unternehmen um eine dauerhafte Lösung zu finden. Besonders ins Kreuzfeuer geriet hierbei das Festhalten an der Stichtagregelung.
Ohne den gefundenen Kompromiss hätte den Betroffenen jedoch bei fehlendem Arbeitsnachweis der Rückfall in die Duldung gedroht.
