20 Jahre Kinderrechtskonvention: Bundesregierung will Vorbehalt zurücknehmen
Die Kinderrechtskonvention ist das UN-Abkommen mit der höchsten Zustimmungsquote, lediglich zwei Staaten haben die Konvention nicht ratifiziert, einige andere nur unter Vorbehalten – wie beispielsweise Deutschland. Diese „Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention“, die während der Abgabe der Ratifizierungsurkunde verlesen wurde, soll nun laut Koalitionsvertrag von der schwarz-gelben Regierung zurückgenommen werden.
Dort heißt es ab Zeile 3084: „Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen. Wir wollen die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen. An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.“
Michael Lindenbauer, UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich, begrüßt diese Entscheidung mit den Worten: „Es wäre ein wichtiges Signal, dieses Vorhaben möglichst rasch umzusetzen." Zusätzlich schlägt er vor, den Vorrang des Kindeswohls auch ausdrücklich im Asyl- und Aufenthaltsrecht zu verankern. Hintergrund dieser Forderung ist, dass Deutschland als einer von wenigen europäischen Staaten auch Minderjährige abschiebt.
