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20 Jahre Kinderrechtskonvention: Bundesregierung will Vorbehalt zurücknehmen

01.01.2010

Am 20. November 2009 feierte die UN-Kinderrechtskonvention ihr 20. Jubiläum. Die Präambel besagt, dass „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf.“

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration Januar 2010" entnommen.

Die Kinderrechtskonvention ist das UN-Abkommen mit der höchsten Zustimmungsquote, lediglich zwei Staaten haben die Konvention nicht ratifiziert, einige andere nur unter Vorbehalten – wie beispielsweise Deutschland. Diese „Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention“, die während der Abgabe der Ratifizierungsurkunde verlesen wurde, soll nun laut Koalitionsvertrag von der schwarz-gelben Regierung zurückgenommen werden.

Dort heißt es ab Zeile 3084: „Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen. Wir wollen die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen. An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.“

Michael Lindenbauer, UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich, begrüßt diese Entscheidung mit den Worten: „Es wäre ein wichtiges Signal, dieses Vorhaben möglichst rasch umzusetzen." Zusätzlich schlägt er vor, den Vorrang des Kindeswohls auch ausdrücklich im Asyl- und Aufenthaltsrecht zu verankern. Hintergrund dieser Forderung ist, dass Deutschland als einer von wenigen europäischen Staaten auch Minderjährige abschiebt.

Die Kinderrechtskonvention

Die Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland

Der Koalitionsvertrag

 

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