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Diskriminierung nach AGG: Hamburger Arbeitsgericht verurteilt Post AG

01.03.2010

Das Hamburger Arbeitsgericht verurteilte die Deutsche Post AG am 26. Januar 2010 zu einer Entschädigungszahlung von 5.400 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration März 2010" entnommen.

Der Kläger, Leon O., ein 38-jähriger Sportlehrer aus der Elfenbeinküste, hatte sich drei Mal bei der Post als Briefzusteller beworben. Jedes Mal wurde er – obwohl die Post über Monate hinweg Zusteller suchte – abgelehnt. Nach der dritten Ablehnung erfuhr er den Grund: seine Sprachkenntnisse seien nicht ausreichend. Dies habe die Post AG durch ein Telefonat mit dem Kläger festgestellt.

Leon O., der seit zehn Jahren in Deutschland lebt, wandte sich an die Beratungsstelle basis & woge e.V. Über den Rechtsanwalt Sebastian Busch wurde schließlich eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Seine Bewerbungsunterlagen waren offenbar gar nicht angesehen worden, vermutet Birte Weiß von basis & woge, aus denen gehe nämlich eindeutig hervor, dass seine Deutschkenntnisse sehr gut seien.

Das Gericht befasste sich nicht mit der Vermutung, dass Leon O. wegen seiner Herkunft abgelehnt wurde, sondern mit der Ablehnung wegen mangelnder Deutschkenntnisse. Ein unangekündigter Anruf – so das Gericht – benachteilige Menschen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen und durch die Art des Vorgehens deshalb überrumpelt werden.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

 

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