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Ziele hoch gesteckt: Integration und Flüchtlingsschutz im rot-grünen Koalitionsvertrag in NRW

01.09.2010

Nach einigem Hin und Her haben sich SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen Anfang Juli 2010 auf eine Minderheitsregierung geeinigt.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration September 2010" entnommen.

Auch wenn die Konstellation nicht die einfachste ist, gehen beide Parteien mit viel Selbstbewusstsein in ihre Amtsperiode. Das beweist auch der Koalitionsvertrag, der sich besonders im Bereich Integration und Flüchtlingsschutz positiv hervorhebt.

Einleitend heißt es, dass die erfolgreiche Integrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte weiterentwickelt werden soll, da NRW wie kein anderes Bundesland von Einwanderung geprägt sei. Grundvoraussetzung sei dabei, die politische Partizipation von Einwanderern grundlegend zu verbessern. Deshalb soll auf Bundesebene dafür gekämpft werden, das Kommunalwahlrecht auch für Drittstaatler einzuführen. Außerdem soll eine erweiterte Hinnahme von Mehrstaatigkeit erreicht werden, um den sinkenden Einbürgerungszahlen entgegenzuwirken, und der Optionszwang abgeschafft werden.

Auch geht der neuen Koalition die bestehende Altfallregelung für langjährig Geduldete nicht weit genug. Deshalb soll im Bundesrat eine wirksame gesetzliche Bleiberechtsregelung „ohne Stichtag und Sippenhaft“ erwirkt und die „unzumutbar hohen Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung“ gesenkt werden.

Für Menschen ohne Papiere soll die Lage ebenfalls verbessert werden. Dazu gehöre, dass die Hilfe für diese Menschen, sei sie schulisch oder medizinisch, entkriminalisiert wird, eine entsprechende Änderung des Aufenthaltsgesetzes soll angestrebt werden.

Abschließend sollen die geplanten Rückführungsmaßnahmen der Ausländerbehörden von Angehörigen von Minderheiten aus dem Kosovo noch einmal eingehend überprüft werden und alle landesrechtlichen Spielräume ausgenutzt werden. Auch die Rückkehrprogramme für freiwillige Auswanderung sollen ausgebaut werden.


Der Koalitionsvertrag

 

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