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Residenzpflicht gelockert: Gemeinsame Initiative von Berlin und Brandenburg

01.09.2010

Ende Juli wurde in Berlin und Brandenburg die Residenzpflicht für Asylbewerber und Ausländer mit Duldung durch Erlass der beiden Innenbehörden gelockert. Die Betroffenen können bei der Ausländerbehörde gebührenfrei eine Dauererlaubnis beantragen, die zum vorübergehenden Besuch im jeweils anderen Bundesland berechtigen.

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration September 2010" entnommen.

Bislang mussten die Betroffenen vor jedem Verlassen ihres Aufenthaltsbezirks bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Erlaubnis beantragen und Grund und Ziel der Reise darlegen. Brandenburgs Innenminister Rainer Speer: „Die von Landkreis zu Landkreis oftmals sehr unterschiedliche Verwaltungspraxis wurde von den Betroffenen als schwer zu verstehende Ungleichbehandlung wahrgenommen.“

Betroffen von der Regelung sind in Berlin rund 1.700 Asylbewerber und 3.500 Geduldete, in Brandenburg 1.100 Asylbewerber und 1.700 Geduldete.

In Brandenburg sollen Geduldete sich künftig grundsätzlich im gesamten Land aufhalten dürfen. Damit wird die von einigen Ausländerbehörden praktizierte Beschränkung auf den Bezirk – Landkreis bzw. kreisfreie Stadt – aufgehoben.

Speer kündigte gemeinsam mit dem Berliner Innensenator Ehrhart Körting eine gemeinsame Bundesratsinitiative an, Änderungen der bundesrechtlichen Regelungen zur Residenzpflicht zu erreichen. Ziel sei es, den Bundesländern zu ermöglichen, die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern und Geduldeten in angrenzenden Bundesländern allgemein zu erlauben, ohne dass eine gesonderte Erlaubnis beantragt werden muss.

 

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