Sätze zu niedrig: Gerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz
Die Richter berufen sich zur Begründung ihres Urteils auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Hartz IV Regelleistungen vom 9. Februar 2010. Darin formulierte das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Hartz IV Regelsätze lagen im gleichen Zeitraum rund 130 Euro höher und sahen Zusatzzahlungen für Unterkunft und Heizung vor.
Durch das deutliche Abweichen der beiden Regelsätze könne man davon ausgehen, dass die Leistungen nach dem AsylbLG nicht ausreichen, um ein Existenzminimum sicherzustellen, heißt es in der Urteilsbegründung. Auf Grund der vermuteten Verfassungswidrigkeit wurde das Klageverfahren ausgesetzt und die Klage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Sollte sich das BVerfG dem Urteil des Landessozialgerichts anschließen, müsste der Gesetzgeber die Höhe der Sätze für Asylbewerber erstmals seit der Einführung im Jahr 1993 anheben.
