Sozialleistungen haben keinen Einfluss auf Zuwanderung in die EU: Studie des Institut zur Zukunft der Arbeit untersucht die Rolle von Arbeitslosenunterstützung auf Wanderungsentscheidungen
Überprüft wurde die These, dass das im Zielland zu erreichende Einkommen ein wichtiger Faktor für eine Wanderungsentscheidung ist. Einkommen meint dabei gleichermaßen Einkommen aus Beschäftigung wie Arbeitslosenunterstützung bei Verlust des Arbeitsplatzes. Dabei wurde untersucht, ob es eine Korrelation zwischen Wanderungsbewegungen und der Ausstattung der Arbeitslosenunterstützung in einem jeweiligen Land gibt. Unterschieden wurde zwischen Zuwanderern aus EU-Staaten und Drittstaatsangehörigen, da beide Gruppen über unterschiedliche Rechte im jeweiligen Zielland besitzen.
Die Studie kommt zu dem Schluss, dass bei Wanderungen innerhalb der EU die Korrelation bei null lag. Für Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten zeigte sich eine nur sehr geringe, statistisch kaum signifikante kausale Wirkung.
Ein Grund dafür, dass es keinen Effekt bei Wanderungen innerhalb der EU gibt kann nach Ansicht der Autoren daran liegen, dass sie im Schnitt qualifizierter sind als Zuwanderer aus Drittstaaten und deshalb eine potenzielle Arbeitslosigkeit überhaupt nicht im Blick haben oder dass sie sich aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei Verlust des Arbeitsplatzes auf die Arbeitslosenversicherung im Herkunftsland verlassen.
Jedenfalls sieht IZA-Direktor Klaus F. Zimmermann das Vorurteil widerlegt, Zuwanderer würden durch Anreize des Wohlfahrtsstaates angezogen: „Ein solcher Zusammenhang besteht offenkundig nicht.“
Die Studie „Unemployment Benefits and Immigration: Evidence from the EU (Autoren: Corrado Giulietti, Martin Guzi, Martin Kahanec, Klaus F. Zimmermann) Discussion Paper (DP) No. 6075 kann auf der Internetseite des IZA heruntergeladen werden:
www.iza.org
