Die Staatsangehörigkeit kann nicht nur durch Geburt oder Abstammung, sondern auch durch Einbürgerung erworben werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich von Staat zu Staat.
Deutschland
In Deutschland gelten für die Einbürgerung (siehe Anmerkung 2) folgende Voraussetzungen:
Ausländische Staatsangehörige werden eingebürgert,
Beispiel:
Die polnische Staatsangehörige Magdalena lebt seit 12 Jahren rechtmäßig in Deutschland und besitzt die Aufenthaltserlaubnis. Sie kann deutsch sowohl lesen als auch schreiben, damit kann sie also ausreichend Deutsch für die Einbürgerung. Da sie nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, hat sie auch keine Vorstrafen. Sie geht einer Beschäftigung nach und verdient somit ihren Lebensunterhalt. Folglich bekommt sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bosnien und Herzegowina
In Bosnien und Herzegowina erhalten ausländische Staatsangehörige auf Antrag die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit,
Beispiel:
Helga, 27 Jahre alt, lebt als deutsche Staatsangehörige seit 9 Jahren in Bosnien und Herzegowina. Sie spricht die Landessprache in Bosnien und Herzegowina, also entweder Bosnisch, Serbisch oder Kroatisch und ist nicht wegen einer Straftat verurteilt worden. Sie ist bereit, die deutsche Staatsangehörigkeit abzugeben, damit sie die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bekommt. Damit kann sie eingebürgert werden.
Kroatien
Ausländische Staatsangehörige können auf Antrag die kroatische Staatangehörigkeit erhalten,
Beispiel:
Petra, eine deutsche Staatsangehörige, ist 33 Jahre alt und lebt seit 6 Jahren in Kroatien. Sie spricht kroatisch und ist bereit die deutsche Staatsangehörigkeit abzugeben. Petra kann die kroatische Staatsangehörigkeit beantragen. Da sie sich sowohl mit dem Rechtssystem und den Bräuchen Kroatiens im Einklang befindet und die Kultur akzeptiert, steht der Erteilung der Staatsangehörigkeit nichts entgegen.
Ausnahmen werden gemacht, wenn jemand in Kroatien geboren wurde. So braucht diese Person noch keine 18 Jahre alt sein, die bisherige Staatsangehörigkeit abgeben oder aber genügend Sprachkenntnisse haben.
Beispiel:
Julia ist die Tochter von Petra und Martin, beide deutsche Staatsangehörige. Julia ist in Kroatien geboren worden. Wenn Julia die kroatische Staatsangehörigkeit beantragt, so braucht sie nicht genügende kroatische Sprachkenntnisse nachweisen, da sie in Kroatien geboren wurde. Durch die Geburt in Kroatien hat Julia auch den Vorteil, dass die kroatischen Behörden von ihr nicht verlangen, die deutsche Staatsangehörigkeit abzugeben, was eigentlich Voraussetzung für die Einbürgerung ist.
Polen
In Polen kann ausländischen Staatsangehörigen auf Antrag die polnische Staatsangehörigkeit verliehen werden. Bedingung dafür ist der 5jährige rechtmäßige Aufenthalt in Polen. Die Verleihung der polnischen Staatsangehörigkeit kann von der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit abhängig gemacht werden. Dies ist aber im Gesetz nicht zwingend vorgesehen.
Beispiel:
Als Beispiel können wir hier Paul, den deutschen Staatsangehörigen nehmen. Paul lebt seit 6 Jahren in Polen. Er kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen und eingebürgert werden. Aus dem polnischen Staatsangehörigkeitsgesetz geht nun nicht hervor, dass er ohne Vorstrafen sein darf. Aber in der Regel hat kein Staat Interesse daran, einen Vorbestraften einzubürgern.
Ehemalige polnische Staatsangehörige (z.B. solche Personen, die sich z.B. in Deutschland einbürgern lassen haben und deswegen die polnische Staatsangehörigkeit aufgegeben hatten) werden bei der Einbürgerung wie ausländische Staatsangehörige behandelt.
Beispiel:
Magdalena hat die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen und dafür die polnische Staatsangehörigkeit abgegeben. Wenn sie sich nun wieder ent-schließt, in Polen zu leben und die polnische Staatsangehörigkeit wieder zu bekommen, so muss sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie jemand, der niemals ein polnischer Staatsangehöriger war. D.h. sie kann nach 5jährigem Aufenthalt in Polen die polnische Staatsangehörigkeit bekommen.
Serbien und Montenegro
Für die Einbürgerung in Serbien und Montenegro wird verlangt, dass die Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Beispiel:
Jörg ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist 34 Jahre alt, arbeitet und lebt in Serbien und Montenegro. Bislang hat er keine Verurteilung wegen einer Straftat und ist bereit, die deutsche Staatsangehörigkeit abzugeben, damit er die kroatische Staatsangehörigkeit bekommt. Jörg kann einen Antrag auf Einbürgerung in Serbien und Montenegro stellen.
Türkei
Für die Einbürgerung in der Türkei wird verlangt, dass die ausländische Person
Beispiel
Angelika, eine deutsche Staatsangehörige, lebt seit 7 Jahren in der Türkei. Sie arbeitet dort als Übersetzerin. Angelika kann die türkische Staatsangehörigkeit beantragen, da sie ohne Probleme in der Türkei lebt, einer Arbeit nachgeht und sich auf Türkisch verständigen kann.
________
Anmerkung 2: Über die Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, informiert die Broschüre des DGB Bildungswerk „einbürgern – wählen – mitentscheiden!". Sie kann unter www.migration-online.de eingesehen werden oder bei Der Setzkasten (Adresse siehe Impressum) bestellt werden.