Mit Einbürgerungen und Ausbürgerungen sind für die Betroffenen teilweise erhebliche Kosten verbunden. Manche Staaten erheben Gebühren für Einbürgerungen, andere hohe Gebühren für Ausbürgerungen, während einige keine Gebühren erheben. Trotzdem fallen Kosten für Beglaubigungen oder Übersetzungen etc. an. Auch entstehen für die Erteilung der Genehmigungen zur Einreise und Aufenthalt in dem Land Kosten. Hier die Übersicht über die möglichen Kosten.
Vorsicht! Die Kosten ändern sich laufend. Zur Sicherheit lieber direkt bei der Botschaft (Adressen unter Kapitel 5 Informationsmöglichkeiten) nachfragen.
Deutschland
Einbürgerung 255 €
Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, wenn es mit
eingebürgert wird. 51 €
Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung, aus Gründen
der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Bitte nachfragen! 0 €
Ablehnung von Einbürgerungsanträgen 191 €
Beibehaltungsgenehmigung 255 €
Ablehnung von Beibehaltungsanträgen 191 €
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit 51 €
Ablehnung von Entlassungsanträgen 38 €
Merke: In begründeten Fällen ist es auch möglich, eine Gebührenminderung zu beantragen.
Auch verursacht jede Erteilung von Einreisegenehmigungen bzw. Aufenthaltserlaubnissen als Verwaltungshandlung Kosten.
Im Gesetz ist die Höchstgrenze festgelegt.
Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis: 80 €
Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung 55 €
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis: 55 €
Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis 130 €
Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung: 130 €
Für die befristete Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis die Hälfte der für die Erteilung bestimmten Gebühren 40 €
Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung und einer Aufenthaltsbefugnis: die Hälfte der für die Erteilung bestimmten Gebühren 27,50 €
Für die Erteilung eines Visums und einer Duldung und die Ausstellung eines Passersatzes und eines Ausweisersatzes: 30 €
Für sonstige Amtshandlungen: 30 €
Für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger: die Hälfte der für die Amtshandlung bestimmten Gebühr.
Bosnien und Herzegowina
Einbürgerung 225 € Ausbürgerung 500 €
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen brauchen deutsche Staatsangehörige in Bosnien-Herzegowina kein Visum. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen oder für Geschäftsaufenthalte brauchen deutsche Staatsangehörige ein Visum.
Aufenthalt von drei bis zu zwölf Monaten: 42 €
Kroatien
Einbürgerung 774 € Entlassung/Verzicht auf die kroatische Staatsangehörigkeit 1018 €
Polen
Einbürgerung 360 € Ausbürgerung 426 €
Visum für Kurzfristige Aufenthalte in Polen
Einmalige Einreise ca. 36 €
Zweimalige Einreise ca. 48 €
Mehrmalige Einreise ca. 60 €
Langfristiger Aufenthalt in Polen (mehr als 90 Tage)
Einmalige Einreise ca. 72 €
Zweimalige Einreise ca. 84 €
Mehrmalige Einreise ca. 96 €
Aufenthaltserlaubnis mit der Zweck der Aufnahme einer Arbeit (bis 90 Tage)
Einmalige Einreise ca. 72 € Mehrmalige Einreise ca. 96 €
Aufenthaltserlaubnis mit der Zweck der Aufnahme einer Arbeit (mehr als 90 Tage)
Mehrmalige Einreise ca. 132 €
Serbien und Montenegro
Einbürgerung 551,50 € Ausbürgerung 1020,50 €
Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen brauchen deutsche Staatsangehörige in Serbien und Montenegro kein Visum. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen oder für Geschäftsaufenthalte brauchen deutsche Staatsangehörige ein Visum.
Die Visagebühr beträgt für deutsche Pässe:
25 Euro für eine Reise oder eine Durchreise
32 Euro für zwei Reisen oder zwei Durchreisen
55 Euro für mehrere Reisen oder mehrere Durchreisen
Die Visagebühr für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren beträgt 50% der Visagebühr für Erwachsene. Kinder im Alter zwischen 14 und 18 Jahren, die einen eigenen Reisepass besitzen, bezahlen die volle Visagebühr.
Türkei
Einbürgerung keine Gebühren(lediglich Kosten für Postzustellungen) Ausbürgerung keine Gebühren Kosten für die Beglaubigung und Übersetzung (ca. 80 €)
Es entstehen je nach Fall weitere Verwaltungsgebühren.
Aufenthalterlaubnisse
Befristeter Aufenthalt bis zu 6 Monaten: ca. 95 €
Befristeter Aufenthalt bis zu 1 Jahr: ca. 190 €
Befristeter Aufenthalt bis zu 5 Jahren: ca. 285 €