Das Gesetzgebungsverfahren läuft seit April 2004. Damals hatte die
Kommission unter anderem die Sozialpartner gefragt, welche Rolle sie im
Gesetzgebungsverfahren spielen können. Dies war die Aufforderung, sich
um einen gemeinsamen Vorschlag zu bemühen. Die Arbeitgeber erklärten
sich zwar für Verhandlungen mit den Gewerkschaften bereit, wollten aber
keine Änderung des Gesetzestextes, sondern die Erarbeitung
praxisbezogener Orientierungspunkte.
Die Sozialpartner einigten sich schließlich auf zwei Seminare, in denen
Fallstudien vorgestellt werden. Diese fanden im September und Oktober
2004 statt und wurden von einer paritätisch zusammen gesetzten
Arbeitsgruppe ausgewertet. Danach geschah erst einmal nichts.
Im Januar hat der EGB die Kommission schriftlich aufgefordert, das
Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, was dann zu der eingangs
erwähnten Mitteilung der Kommission führte. Wenn die Sozialpartner sich
für eine Aufnahme von Verhandlungen entscheiden, haben sie dafür neun
Monate Zeit. Bei einer Einigung dürfte diese zur neuen EBR-Richtlinie
werden. Gibt es keine Einigung oder nicht einmal Verhandlungen wird die
Kommission vermutlich selbst mit der Überarbeitung der Richtlinie
beginnen. Vor 2007 wird es wohl kaum eine neue Richtlinie geben.
Informationen zu dem Gesetzgebungsverfahren und Links zu den relevanten Dokumenten gibt es auf: www.euro-betriebsrat.de/ebr/113.php