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ZAHLENWERK: Ausländische Arbeitskräfte in der DDR am 31.12.1989

28.01.2005

Seit Mitte der 70er Jahre schloss die DDR Abkommen, um Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben: Algerien (1974), Kuba (1978), Mosambik (1980), Angola (1984) und China (1986).

Dieser Beitrag wurde der Publikation "Forum Migration, Februar 2005" entnommen.

Vietnam: 59.000
Mosambik: 15.100
Kuba: 8.300
Angola: 1.300
Polen: 3.500
Polen (Pendler): 2.500
China: 900
Insgesamt: 90.600

Zuvor hatte es entsprechende Verträge auch mit Polen (1965/66) und Ungarn (1967) gegeben. Die Erfahrungen der DDR-Gesellschaft mit Arbeitsmigration waren allerdings begrenzt. Das lag nicht nur an der vergleichsweise geringen Zahl. Vertragsarbeiter lebten isoliert in meist werkseigenen nach Geschlechtern getrennten Unterkünften, hatten zeitlich begrenzte Arbeitsverträge von vier bis fünf Jahren und damit einen begrenzten Aufenthalt, Familiennachzug war nicht gestattet. Nach der Wende verloren viele Vertragsarbeiter ihren Arbeitsplatz, ein großer Teil kehrte mit finanzieller Unterstützung vorzeitig in die Heimat zurück. Auch die Bundesregierung setzte nach der Wiedervereinigung die Rückführungspolitik fort. Erst im Mai 1993 wurde durch die Innenministerkonferenz eine Bleiberechtsregelung – unter bestimmten Bedingungen – geschaffen. Die ganz große Mehrheit der ehemaligen Vertragsarbeiter war aber längst ausgereist.

 

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