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Schatz an Mehrsprachigkeit nutzen!

28.02.2006

Marianne Demmer, stellvertretende Vorsitzende und Schulexpertin der GEW, zur Auseinandersetzung um die Frage „Deutsch auf deutschen Schulhöfen“

Die Auseinandersetzung um die vermeintliche deutsche Leitkultur hat offenbar auch die Schulhöfe erreicht. Eine Schulordnung – selbst wenn sie einstimmig beschlossen wurde – darf sich nicht über die Menschenrechte hinwegsetzen und einem jungen Menschen das Sprechen seiner Herkunftssprache verbieten. („Niemand darf wegen seiner ... Sprache benachteiligt oder bevorzugt werden“ - Artikel 3, Abs. 3 GG). Wenn den Kurden in der Türkei das Sprechen ihrer Sprache untersagt wird, erregen wir uns. Wenn öffentliche Schulen in Deutschland dasselbe mit den Sprachen der Migranten machen, ist das eine pädagogische Maßnahme. Oder darf auch nicht Englisch oder Französisch gesprochen werden?

Die Schulordnung muss dringend auf ihre Zulässigkeit untersucht werden. Hier ist die Schulaufsicht des Landes Berlin gefragt, die darüber zu wachen hat, dass auch selbständigere Schulen sich mit ihren Beschlüssen im Rahmen der Gesetze bewegen müssen. Wenn Schülerinnen und Schüler untereinander verabreden, auf freiwilliger Basis zu bestimmten Zeiten oder Themen nur noch eine bestimmte Sprache zu sprechen, kann ihnen das niemand verbieten. Das kann sogar pädagogisch sinnvoll sein. Aber eine Schulordnung, die immer auch Sanktionen bei Verstößen beinhaltet, ist der falsche Ort für eine solche freiwillige Verabredung.

Der gesamte Vorgang ist unter Integrationsaspekten ebenso abzulehnen wie unter pädagogischen Gesichtspunkten.

Auch die GEW ist natürlich der Auffassung, dass unzureichende Kenntnisse in der Unterrichtssprache vordringlich behoben werden müssen. Dies geschieht aber am besten dadurch, dass die Förderung von Sprachkompetenz sowohl in der Erst- wie in der Zweitsprache in frühester Kindheit, spätestens im Kindergartenalter beginnt. Nur Kinder, die ihre Herkunftssprache beherrschen und sich in ihrer kulturellen Identität geachtet fühlen, lernen unproblematisch weitere Sprachen und integrieren sich in die Mehrheitsgesellschaft.

In einem zusammen wachsenden Europa und einer international verflochtenen Wirtschaft mit ihren gewachsenen Anforderungen an Mobilität ist Mehrsprachigkeit mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Im europäischen Jahr der Sprachen 2001 waren die Bekenntnisse führender Politikerinnen und Politiker dazu vielfältig. Mehrsprachigkeit kann sich jedoch nicht nur auf Englisch und Französisch beziehen, sondern muss sich auf alle gesprochenen Sprachen beziehen.

Das Sprachpotenzial von Kindern aus Migrationsfamilien muss auch unter pragmatischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr viel stärker als bisher entwickelt werden. Wir haben in Deutschland einen Schatz an Mehrsprachigkeit, den wir weitgehend ungenutzt lassen. Laut PISA-Studie 2003 kamen von den fünfzehnjährigen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (ca. 21 % der Fünfzehnjährigen insgesamt)

  • 23,7 % aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion,
  • 19,1 % aus der Türkei, 12,0 % aus Polen,
  • 6,3 % aus dem ehem. Jugoslawien,
  • 5,1 % aus Italien
  • 26,2 % aus anderen Staaten.

(Bei 7,5 % der Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist die Herkunft der Eltern unbekannt.)

Von diesen Jugendlichen ordnen die PISA-Forscher 50,5 % als „deutschsprachig“, 31,1 % als mehrsprachig und 13,1 % als fremdsprachig ein.

In der Mitte Europas könnte Deutschland selbstbewusst auch in sprachlicher Hinsicht eine Brückenfunktion einnehmen. Stattdessen herrscht kleingeistige Ängstlichkeit vor Identitätsverlust, die sich dann in fragwürdigen Maßnahmen um eine deutsche Leitkultur niederschlägt.

Die GEW fordert deshalb, die Sprachen der MigrantInnen in unterschiedlichen Formen durchgängig in den Bildungsprozess einzubeziehen (Erst-, Zweit-, Unterrichtssprache, Begegnungssprachen etc.). Im Bereich der Schulen sollen alle Erstsprachen prinzipiell auch als Fremdsprachen angeboten werden und auch Unterrichtssprache sein können.

 

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