Verleihbedingungen
Allgemeines
- Die von dem DGB Bildungswerk e.V., Bereich Migration & Qualifizierung, verliehenen Medien sind nur für nichtgewerbliche Vorführungen in der Bildungsarbeit bestimmt. Die Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte und das Vorführen im Ausland ist nicht zulässig. Das Kopieren und Überspielen der entliehenen Medien ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Verstöße ziehen Regressansprüche durch Lizenzgeber und Lizenznehmer nach sich.
- Die Medien können kostenlos entliehen werden. Kosten für Rücksendung und evtl. anfallende GEMA-Gebühren, Beschädigung und Verluste trägt die/der EntleiherIn.
- Die Aufführungsgenehmigung gilt nur für den in der Bestellung aufgeführten Besteller, Spieltermin und Aufführungsort.
- Die/Der EntleiherIn ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln. Beschädigungen sind spätestens bei der Rückgabe zu melden.
Bestellung
- Bestellungen müssen schriftlich vorgenommen werden (vorzugsweise per Internet über den Verleihkatalog, im Ausnahmefall per Brief oder Fax). Folgende Angaben sind erforderlich: vollständige Versandanschrift, Name, Titel des Films, Einsatztermin, Art des Einsatzes, Anzahl der Personen die voraussichtlich den Film sehen werden.
Verleihzeit
- Die Verleihzeit beträgt zwei Wochen. Dabei sollte beachtet werden, dass zwischen Bestellung und Einsatztermin mindestens eine Woche Zeit für die Bearbeitung der Bestellung und den Versand liegen sollte. Die/Der EntleiherIn verpflichtet sich zur pünktlichen Rückgabe. Eine Verlängerung der Entleihzeit ist nur mit nach vorheriger Absprache mit dem DGB Bildungswerk e.V. möglich. Diese ist ggf. telefonisch rechtzeitig vor dem festgelegtem Rückgabetermin einzuholen.
- Bei Überschreitung des Rückgabetermins behält sich der Verleiher die Erhebung einer Versäumnisgebühr von 2,50 € pro Tag vor. Der Verleiher behält sich zudem die Berechnung der Kosten für die Rückgabeanmahnung bei Terminüberschreitung oder in anderen Fällen der Nichteinhaltung der von Verleihbedingungen vor (Porto, Telefongebühren o.ä.). Entleiher, die die Verleihbedingungen nicht einhalten, haben ggf. mit Schadensersatzansprüchen seitens Nachentleihern zu rechnen.
Haftung
- Das DGB Bildungswerk haftet nicht bei Lieferbehinderungen infolge höherer Gewalt, unpünktlicher bzw. unvollständiger Rücksendung durch den Entleiher oder bei von diesem verursachten Schäden.
- Der Entleiher haftet für alle Filmbeschädigungen sowie für den Verlust der Kopien von der Abholung bzw. Absendung vom Verleiher bis zum Wiedereintreffen beim Verleiher.
Vorführberichte
- Der Medienverleih ist ein Ergebnis des Xenos-Projektes "Aktionsformen für die Arbeitswelt" und konnte durch das Entimonprojekt "Archivierung, Kommentierung und Ausleihe von Entimon-, Civitas und Xenos-Materialien" weiter entwickelt werden. Für die Evaluation wurde ein Berichtsbogen entwickelt, der zur laufenden Evaluation genutzt wird. Dieser wird den Bestellungen beigelegt wird. Der ausgefüllte Berichtsbogen ist zusammen mit den entliehenen Medien zurück an das DGB Bildungswerk zurück zu schicken. Der Verleiher behält sich vor, die Evaluation telefonisch auszuführen.
- Der Entleiher versichert, die ihm für die Evaluation zur Verfügung gestellten Daten und Fakten nur für die Evaluation zu benutzen.
Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Mit der Medienbestellung werden die Verleihbedingungen des DGB Bildungswerkes e.V. anerkannt. Die Verleihbedingungen gelten ab dem 26. Juli 2002.
