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Betriebsvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz

Wolfsburg
01.07.1996

Ziel

Chancengleichheit und Antidiskriminierung im Betrieb

Ablauf

„Eine Unternehmenskultur, die sich durch ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet die Basis für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima und ist damit eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens“ – so beginnt die Betriebsvereinbarung der Volkswagen AG und stellt damit gleich zu Anfang heraus, dass partnerschaftliches Verhalten eng mit der Unternehmensphilosophie verbunden ist.

In der Betriebsvereinbarung werden zunächst einige Grundsätze festgehalten – so z.B. dass die Verletzung der Würde durch bewusste, gezielte und fahrlässige Herabwürdigung hervorgerufen werden kann. Dabei ist das Empfinden, was als Belästigung oder Diskriminierung empfunden wird, subjektiv vom Empfinden der Betroffenen abhängig.

Betroffene können ihre Beschwerde z.B. an die Vorgesetzten, den Betriebsrat oder auch bei der Frauenbeauftragten anbringen. An allen Standorten gibt es eine Anlaufstelle mit besonders geschulten Expertinnen und Experten, die innerhalb einer Woche aktiv werden. Sie beraten die Betroffenen und klären die belästigende Person über die tatsächlichen und arbeitsrechtlichen Zusammenhänge und Folgen einer Belästigung auf. So können z.B. im Einzelfall angemessene betriebliche Maßnahmen wie Belehrung aber auch Geldbuße anstehen oder auch arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Versetzung, Abmahnung oder Kündigung drohen. Falls ein Fall vor den Personalausschuss kommt, braucht das Opfer nicht persönlich zu erscheinen. Allerdings landen dort kaum Fälle – die meisten Fälle lassen sich bereits im Vorfeld regeln.

Doch zentrales Mittel einer Betriebsvereinbarung sind nie Sanktionen. Im Mittelpunkt stehen meist – wie auch bei der Volkswagen AG – Fördermaßnahmen, um Diskriminierungen von vornherein zu begegnen. Bei Volkswagen ist – auch durch die schon sehr lange Laufdauer der Vereinbarung und durch die Benennung von Umsetzungsverantwortlichen – der Einbezug in die Weiterbildung und Fördermaßnahmen sehr weit voran geschritten. Dabei wird auf zwei Arten vorgegangen: zum einen werden spezielle Seminare zur Weiterbildung verpflichtend angeboten zum anderen wurde das bestehende Bildungsprogramm den Bedürfnissen angepasst. So gibt es z.B. für MitarbeiterInnen z.B. das Projekt „Betzavta –Miteinander“, dass inzwischen als Modell für Integration, für Demokratie-, Menschenrechts- und Toleranzerziehung gilt. In viereinhalb Tage dauernden Kursen werden jeweils 15 SeminarteilnehmerInnen paritätisch zusammengefasst, also jede im Werk vorhandene Gruppe entsprechend ihrer Stärke, und entsprechend geschult.

Für die Verbreitung der Betriebsvereinbarung und die damit verbundenen Regeln sorgt die eigens hergestellte Broschüre „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“ Mit ihr werden MitarbeiterInnen praktische Hinweise an die Hand gegeben – so finden sich dort Fallbeispiele und Gegenmaßnahmen sowie Handlungsmöglichkeiten bei Diskriminierung. Volkswagen hat sich auch beteiligt an der Broschüre Recht gegen Rechts, die Informationen und Fallbeispiele aufzeigt, um Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Anmerkungen

Die Vereinbarung im Wortlaut: Vereinbarung Volkswagen AG

Zielgruppe

  • Arbeitnehmende
  • Betriebsräte
  • Personalräte

Kategorien

  • Vereinbarungen im Betrieb

Kontaktadresse

Volkswagen AG
Leiterin der Frauenförderung
Frau Traudel Klitzke
Volkswagen AG
38436 Wolfsburg
Tel. 05361-97 30 45
 

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