Staatsangehörigkeit
Kinder
Eintragung eines geschlechtsneutralen ausländischen Vornamens
Verkündungsdatum: Beschluss vom 21.10.2002
Ein ausländischer Vorname, der nach deutschem Sprachempfinden geschlechtsneutral ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen als einziger Vorname im Geburtenbuch eingetragen werden ( hier: „Mienaatchi“ für eine Tochter, deren Eltern aus Sri Lanka stammen).
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