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Staatsangehörigkeit

Kinder

Eintragung eines geschlechtsneutralen ausländischen Vornamens

Verkündungsdatum: Beschluss vom 21.10.2002

Ein ausländischer Vorname, der nach deutschem Sprachempfinden geschlechtsneutral ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen als einziger Vorname im Geburtenbuch eingetragen werden ( hier: „Mienaatchi“ für eine Tochter, deren Eltern aus Sri Lanka stammen).

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