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Einwanderung

Zuwanderung

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Verkündungsdatum:

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 18. Dezember 2002, dass das  Zuwanderungsgesetz nicht formwirksam zustandegekommen und deswegen nichtig ist. Gegenstand des Urteils war ein Normenkontrollantrag von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Sachsen und Thüringen gegen das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern vom 20. Juni 2002 - Zuwanderungsgesetz - BGBl I S. 1946).

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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Pressemitteilung des BVerfG - Kurzfassung des Urteils vom 18.12.2002

Verkündungsdatum:

Pressemitteilung Nr. 113/2002 vom 18. Dezember 2002

Dazu Urteil vom 18. Dezember 2002 - 2 BvF 1/02 -

Zuwanderungsgesetz ist nichtig

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute sein Urteil in dem Normenkontrollverfahren über das Zuwanderungsgesetz verkündet und festgestellt, dass das angegriffene Gesetz mit Art. 78 GG unvereinbar und daher nichtig ist. Damit tritt das Gesetz nicht am 1. Januar 2003 in Kraft. Von der Nichtigkeitsfolge werden auch die Regelungen des Zuwanderungsgesetzes erfasst, die am 26. Juni und. 1. Juli 2002 wirksam geworden sind.

Der Hintergrund des Verfahrens ist der Pressemitteilung Nr. 84/2002 vom 1. Oktober 2002 zu entnehmen.

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Sprachkurs von Steuern nicht absetzbar

Verkündungsdatum: 15. März 2007

Ausländer können die Kosten für das Erlernen der deutschen Sprache nicht von der Steuer absetzen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 15. März 2007. Dies gelte auch dann, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind.

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