Arbeit
Kündigung
"Tragen eines 'islamischen' Kopftuchs"
Verkündungsdatum: 10.10.2002
Die Klägerin - hier eine türkische Verkäuferin - hat ihr Anliegen (die Prüfung der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung) bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) weiterverfolgt und gesiegt.
Außerordentliche Kündigung wegen anderweitiger Erwerbstätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit - Betriebsratsanhörung
Verkündungsdatum: Urteil vom 3. April 2008
Eine außerordentliche Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist, einer anderweitigen Arbeit nachgeht. Die anderwei-tige Tätigkeit kann ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgespiegelt hat. Ebenso kann in solchen Fällen eine pflichtwidrige Verzögerung der Heilung vorliegen.
Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis
Verkündungsdatum: 16. April 2008
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen.
Pressemitteilung vom 07.07.2006: Verwaltungsgericht Stuttgart Kopftuchstreit
Verkündungsdatum: 07.07.2006
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom heutigen Tag der Klage einer Stuttgarter Lehrerin gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart - Schule und Bildung -, wegen der dienstlichen Weisung vom 08.12.2004, ihren Dienst in der Schule ohne Kopfbedeckung zu versehen, stattgegeben (Az.: 18 K 3562/05).
Tarifliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit
Verkündungsdatum: 23.04.2008
Nach § 622 Abs. 4 BGB kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 BGB abgewichen werden. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorzusehen. Es besteht kein Differenzierungsgebot zugunsten älterer Arbeitnehmer.
Zum Tragen eines Kopftuches in der Schule
Verkündungsdatum: 24.09.2003
Das Bundesverfassungsgericht entschied im September:
Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.
