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Arbeit

Kündigung

"Tragen eines 'islamischen' Kopftuchs"

Verkündungsdatum: 10.10.2002

Die Klägerin - hier eine türkische Verkäuferin - hat ihr Anliegen (die Prüfung der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung) bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) weiterverfolgt und gesiegt.

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Außerordentliche Kündigung wegen anderweitiger Erwerbstätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit - Betriebsratsanhörung

Verkündungsdatum: Urteil vom 3. April 2008

Eine außerordentliche Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer, während er krankgeschrieben ist, einer anderweitigen Arbeit nachgeht. Die anderwei-tige Tätigkeit kann ein Hinweis darauf sein, dass der Arbeitnehmer die Krankheit nur vorgespiegelt hat. Ebenso kann in solchen Fällen eine pflichtwidrige Verzögerung der Heilung vorliegen.

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Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis

Verkündungsdatum: 16. April 2008

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen.

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Pressemitteilung vom 07.07.2006: Verwaltungsgericht Stuttgart Kopftuchstreit

Verkündungsdatum: 07.07.2006

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom heutigen Tag der Klage einer Stuttgarter Lehrerin gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart - Schule und Bildung -, wegen der dienstlichen Weisung vom 08.12.2004, ihren Dienst in der Schule ohne Kopfbedeckung zu versehen, stattgegeben (Az.: 18 K 3562/05).

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Tarifliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit

Verkündungsdatum: 23.04.2008

Nach § 622 Abs. 4 BGB kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 BGB abgewichen werden. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorzusehen. Es besteht kein Differenzierungsgebot zugunsten älterer Arbeitnehmer.

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Zum Tragen eines Kopftuches in der Schule

Verkündungsdatum: 24.09.2003

Das Bundesverfassungsgericht entschied im September:

Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.

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