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Staatsangehörigkeit

Die Vorschriften, die die Staatsangehörigkeit in Deutschland regeln, dazugehörige Rechtsprechung, Stellungnahmen und häufig gestellte Fragen sind hier zu finden.

Allgemeines

Die Staatsangehörigkeit regelt die Beziehungen des Bürgers oder der Bürgerin zum Staat oder umgekehrt. Aus ihr leiten sich Rechte und Pflichten ab. So kann ein Staatsangehöriger oder eine Staatsangehörige wählen und gewählt werden oder öffentliche Ämter ausüben. Im Gegenzug ist z.B. der Staatsangehörige zum Wehrdienst verpflichtet.

Geltendes Recht
Stellungnahmen
FAQ

Erwerb der Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt oder durch Einbürgerung erworben. Dies ist verständlich und allgemein bekannt. Aber was steckt hinter dem Begriff  Abstammungsprinzip, ius soli, ius sanguinis und was ist mit dem Optionsmodell gemeint. Diese und andere häufig gestellte Fragen bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechts und die dazugehörigen Antworten sind hier aufgelistet.

Stellungnahmen
FAQ

Verlust der Staatsangehörigkeit

Die Staatsangehörigkeit kann auch verloren werden, wenn z.B. eine andere Staatsangehörigkeit erworben wird ohne dass Mehrstaatigkeit in Frage kommt.

Rechtsprechung
Stellungnahmen

Deutschkenntnisse

Gesetze und Vorschriften werden nicht immer einheitlich ausgelegt. So gibt es z.B. unbestimmte Rechtsbegriffe, die sehr verschieden verstanden werden können. Beispiel sind ausreichende Deutschkenntnisse als Voraussetzung bei der Einbürgerung. Die Frage ist, sind mündliche Deutschkenntnisse ausreichend oder müssen EinbürgerungsbewerberInnen auch deutsch schreiben können. Oder können Einbürgerungen wieder zurückgenommen werden.

Rechtsprechung

Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit)

Mehrstaatigkeit kann aus einer Vielzahl von Gründen entstehen, zum Beispiel bei Kindern aus binationalen Ehen oder bei der Einbürgerung, wenn "unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit" eingebürgert wird.

Rechtsprechung
Stellungnahmen

Kinder

In Deutschland geborene Kinder werden als deutsche Staatsangehörige geboren, entweder wenn ihre Eltern bzw. ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder wenn sie in Deutschland geboren werden und wenn ihre ausländischen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Kinder werden im Fachjargon Optionskinder genannt.

Rechtsprechung
FAQ

 

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