Die Vorschriften, die die Staatsangehörigkeit in Deutschland regeln, dazugehörige Rechtsprechung, Stellungnahmen und häufig gestellte Fragen sind hier zu finden.
Die Staatsangehörigkeit regelt die Beziehungen des Bürgers oder der Bürgerin zum Staat oder umgekehrt. Aus ihr leiten sich Rechte und Pflichten ab. So kann ein Staatsangehöriger oder eine Staatsangehörige wählen und gewählt werden oder öffentliche Ämter ausüben. Im Gegenzug ist z.B. der Staatsangehörige zum Wehrdienst verpflichtet.
Geltendes Recht
Stellungnahmen
FAQ
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt oder durch Einbürgerung erworben. Dies ist verständlich und allgemein bekannt. Aber was steckt hinter dem Begriff Abstammungsprinzip, ius soli, ius sanguinis und was ist mit dem Optionsmodell gemeint. Diese und andere häufig gestellte Fragen bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechts und die dazugehörigen Antworten sind hier aufgelistet.
Die Staatsangehörigkeit kann auch verloren werden, wenn z.B. eine andere Staatsangehörigkeit erworben wird ohne dass Mehrstaatigkeit in Frage kommt.
Gesetze und Vorschriften werden nicht immer einheitlich ausgelegt. So gibt es z.B. unbestimmte Rechtsbegriffe, die sehr verschieden verstanden werden können. Beispiel sind ausreichende Deutschkenntnisse als Voraussetzung bei der Einbürgerung. Die Frage ist, sind mündliche Deutschkenntnisse ausreichend oder müssen EinbürgerungsbewerberInnen auch deutsch schreiben können. Oder können Einbürgerungen wieder zurückgenommen werden.
Mehrstaatigkeit kann aus einer Vielzahl von Gründen entstehen, zum Beispiel bei Kindern aus binationalen Ehen oder bei der Einbürgerung, wenn "unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit" eingebürgert wird.
In Deutschland geborene Kinder werden als deutsche Staatsangehörige geboren, entweder wenn ihre Eltern bzw. ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder wenn sie in Deutschland geboren werden und wenn ihre ausländischen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Kinder werden im Fachjargon Optionskinder genannt.